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Beschwerden gegen Influencer haben in der Schweiz zugenommen

· Online seit 02.04.2020, 12:25 Uhr
Zum ersten Mal seit 2013 sind bei der Lauterkeitskommission wieder fast 100 Beschwerden wegen unlauterer Werbung eingegangen. Die meisten betrafen Geschlechterdiskriminierung und aggressive Werbung. Zugenommen haben vor allem die Beschwerden wegen versteckter Werbung.
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Grund dafür sind zahlreiche Beschwerden der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen prominente Schweizer Influencerinnen und Influencer, wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) am Donnerstag mitteilte.

Die SKS hatte einen Film von Roger Federer und einen Beitrag von Xenia Tchoumitcheva auf Instagram bei der Lauterkeitskommission beanstandet, weil diese nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Ihre Eingaben hatte die SLK jedoch abgewiesen. Gegen diese Entscheide reichte die SKS Rekurs ein. Dieser soll im Mai behandelt werden, sagte Thomas Meier von der SLK gegenüber Keystone-SDA.

Auch Beiträge des Snowboarders Iouri Podladtchikov und der Mountainbikerin Jolanda Nef hatte die SKS beanstandet. Hier bekam die Stiftung Konsumentenschutz Recht.

Fast 20 Prozent aller Beschwerden betrafen diesen Bereich. Noch etwas mehr wurden Beschwerden wegen möglicher Verletzungen der Grundsätze gegen die Geschlechterdiskriminierung (22,5) eingereicht. An dritter Stelle liegen Beschwerden wegen aggressiven Verkaufs- und Werbemethoden (12,4 Prozent).

Weil die Anzahl der Beschwerden gegen Influencer stark zugekommen hat, ist nun das Internet mit 37,5 Prozent der Fälle der am meisten betroffene Medienkanal. Die Anzahl der Beschwerden gegen Printkampagnen ist gemäss Mitteilung in den letzten drei Jahren von rund 17 auf gut 7 Prozent zurückgegangen.

Hälfe der Beschwerden gutgeheissen

Von den total 97 Fällen hiess die SLK die Hälfte gut. Etwas mehr als ein Drittel wurde abgewiesen, auf den Rest trat sie SLK nicht ein. In den meisten Fällen stützte sich die SLK auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Acht Prozent aller Beschwerden waren Konkurrenzbeschwerden eines Unternehmens gegen Mitbewerber. Knapp 12 Prozent betrafen Gesetze und Richtlinien wie das Marken- oder Wappenschutzgesetz, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) oder den Codex der Internationalen Handelskammer (ICC) für die Marketing-Kommunikation.

In der Schweiz ist jede Person befugt und legitimiert, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden.

veröffentlicht: 2. April 2020 12:25
aktualisiert: 2. April 2020 12:25
Quelle: sda

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