Coronavirus - Schweiz

Bisher 700 Einreisende haben Testpflicht an Grenzen nicht beachtet

· Online seit 03.04.2021, 11:05 Uhr
Rund 700 Personen sind seit der Einführung der Testpflicht aus einem Risikoland ohne Test in die Schweiz eingereist. In 20 Prozent der Fälle wurde eine Busse von 200 Franken ausgesprochen.
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Personen, die mit dem Auto, Bus oder Zug in die Schweiz einreisen, werden nicht immer kontrolliert, denn die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) führt nur stichprobenartige Kontrollen durch, wie die Zeitung «Schweiz am Wochenende» berichtete.

Die EZV bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass bisher rund 700 Personen die Testpflicht nicht beachtet hätten. Die Kontrollen fänden «risikobasiert und sporadisch» statt. Die EZV spreche in der Regel keine Bussen aus, wenn sie mit ihrem Personal an einem Grenzübergang präsent sei und die Reisenden wahrheitsgemäss über ihre Absichten Auskunft erteilten.

Es werde wegen der Kontrollen nicht mehr Personal eingesetzt, die EZV habe aber ihr Kontrolldispositiv entsprechend angepasst. Aufgrund des allgemeinen Verkehrsrückgangs könne sie andere Prioritäten setzen, hiess es weiter.

Anders ist die Situation laut der Zeitung am Flughafen Zürich. Dort seien erst gut ein Dutzend Bussen wegen fehlender Tests ausgesprochen worden. Diese Zahl sei klein, da man ohne PCR-Test nicht in ein Flugzeug steigen dürfe - beim Fliegen gilt die Testpflicht, auch wenn die Einreise nicht aus einem Risikoland erfolgt.

Kinder sind ausgenommen

Der Bundesrat hatte anfangs Februar entschieden, dass es für die Einreise in die Schweiz per Flugzeug oder aus einem Risikoland ab dem 8. Februar einen negativen PCR-Test braucht. Dieser darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Ausgenommen sind etwa Kinder unter zwölf Jahren.

Der Test muss auch von Schweizer Bürgern vorgelegt werden, falls sich diese innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in die Schweiz in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufhielten. Bei welchen Ländern dies zum Zug kommt, zeigt die aktuelle Risikoländer-Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) .

Seit Anfang Februar werden zudem die Daten von fast allen Einreisenden systematisch erfasst, wenn sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Der Bund schuf dafür ein neues elektronisches Formular. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Grenzgänger.

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html

veröffentlicht: 3. April 2021 11:05
aktualisiert: 3. April 2021 11:05
Quelle: sda

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