Holzdeklaration

Bruno Manser Fonds erstattet Anzeige gegen Ikea

· Online seit 02.09.2020, 11:55 Uhr
Der Bruno Manser Fonds wirft dem grössten Schweizer Möbelhändler Ikea Schweiz vor, systematisch gegen die gesetzliche Holzdeklarationspflicht zu verstossen. Der Verein zum Schutz des Regenwaldes verlangt daher die Verhängung einer Busse gegen Ikea.
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Die Anzeige gegen Ikea in Spreitenbach und Ikea-Schweiz-Chefin Jessica Anderen wurde am Mittwoch beim Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingereicht, wie der Bruno Manser Fonds am Mittwoch mitteilte. Zuvor hatten Tamedia-Zeitungen darüber berichtet.

In einem Begleitschreiben an Bundesrat Guy Parmelin werden vom Verein unverzügliche Kontrolle und die Umsetzung der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzproduktion verlangt. Ikea verschleiere auf gesetzwidrige Art die Herkunft ihres wichtigsten Rohstoff, lässt sich Lukas Straumann, Geschäftsleiter des Bruno Manser Fonds in der Medienmitteilung zitieren.

Verein stellt Mängel in fünf Filialen fest

Der Fonds hat das Ikea-Sortiment an Massivholz-Esstischen und Stühlen in den fünf Filialen Aubonne, Lyssach, Pratteln, Spreitenbach und Vernier untersucht. Dabei ist, wie ein umfangreiches Dossier belegen soll, in über 80 Fällen die Holzart und -herkunft nicht oder in missbräuchlicher Art und Weise deklariert worden.

Eine WBF-Sprecherin bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Eingang der Anzeige. Das Bundesamt für Konsumentenfragen (BFK) als zuständiges Kontrollorgan werde nun den Hinweise des Bruno Manser Fonds nachgehen und sie ausführlich prüfen.

Mängel festgestellt - noch keine Bussen verhängt

Seit 2012 habe das BFK 21 Kontrollen in Ikea-Filialen durchgeführt und verschiedene Gespräche mit den Verantwortlichen geführt, hiess es auf Anfrage weiter. Nur bei drei Kontrollen seien alle deklarationspflichtigen Produkte vollständig korrekt deklariert gewesen. Hauptursache für die Beanstandungen bei Ikea seien systembedingte Mängel bei der Umsetzung der Deklarationspflicht.

Das WBF teilte zudem mit, dass bei vorsätzlicher Begehung der Straftat der Höchstbetrag der Busse 10'000 Franken betrage. Handle der Täter fahrlässig, so betrage die Busse bis zu 2000 Franken. Bei leichten Fällen von Fahrlässigkeit sehe das Gesetz einen Verzicht auf Busse vor.

«In Fällen von organisatorischen Mängeln bevorzugt das BFK den Dialog mit den betroffenen Unternehmen und sucht nach Lösungen», schreibt das WBF weiter. Eine Busse komme erst in Frage, wenn ein Unternehmen die vom BFK verlangten Massnahmen zur korrekten Deklaration nicht getroffen habe. Bisher seien gegen Ikea noch keine Bussen ausgesprochen worden.

veröffentlicht: 2. September 2020 11:55
aktualisiert: 2. September 2020 11:55
Quelle: sda

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