Bund fordert 18 Millionen Franken Kurzarbeitsentschädigung zurück
Laut einem Luzerner KMU-Chef, der anonym bleiben möchte, haben viele Firmen Kurzarbeitsentschädigung beantragt, obschon sie das Pensum der Arbeitnehmenden nicht reduziert haben. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung».
Das Sozialversicherungszentrum WAS, dem in Luzern die Arbeitslosenversicherung angegliedert ist, hat keine Kenntnis von solchen Fällen. Laut WAS-Leiter Martin Bucherer können Betriebe Kurzarbeitsentschädigung beziehen, auch wenn einzelne Angestellte im bisherigen Pensum arbeiten.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat bisher über tausend Missbrauchsmeldungen erhalten. Einen Betrug nachweisen konnten die Verantwortlichen jedoch erst in 24 der 236 untersuchten Fällen.
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(red.)