Wiedergutmachung

Bund prüft weitere 470 Gesuche um Solidaritätsbeiträge

· Online seit 18.11.2020, 11:25 Uhr
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können beim Bund seit 1. November unbefristet Gesuche für Solidaritätsbeiträge einreichen. Der Bund prüft derzeit weitere 470 Gesuche, die seither eingegangen sind.
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Diese Zahl der neuen Gesuche teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Grundlage der Beiträge ist das Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG). Zunächst wurde für das Einreichen der Gesuche eine Frist bis 31. März 2018 gesetzt.

Räte strichen Frist

In der Sommersession entschied das Parlament dann aber, diese Frist ersatzlos zu streichen. Es tat dies mit Rücksicht auf Opfer, die wegen ihres fortgeschrittenen Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage waren, innerhalb der Frist ein Gesuch einzureichen.

Bis zum Ablauf der zunächst gesetzten Frist hatte das zuständige Bundesamt für Justiz knapp 9100 Gesuche erhalten. Rund 96 Prozent davon wurden gutgeheissen. Die Absenderinnen und Absender erhielten je einen Betrag von 25'000 Franken ausbezahlt.

Ausserparlamentarische Kommission

Die Prüfung von Gesuchen um Solidaritätsbeiträge ist mit dem Parlamentsentscheid eine Aufgabe auf unbestimmte Zeit geworden. Der Bundesrat hat daher entschieden, die Beratende Kommission, die das Bundesamt für Justiz bei der Bearbeitung der Gesuche unterstützt, zu einer ständigen ausserparlamentarischen Kommission zu machen.

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2021 angepasst. Die Kommission besteht aus sieben bis neun Personen. Von diesen müssen gemäss Verordnung drei oder vier selber Betroffene oder Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sein.

Die Kommission äussert sich zu Fragen des Vorgehens, zu Grundsatzfragen, aber auch zu Gesuchen, die heikle Fragen aufwerfen, wie es in der Mitteilung zur Verordnungsanpassung hiess.

Verdingt, in Heimen, in Strafanstalten

Laut dem Bund wurden bis 1981 zehntausende Kinder und Jugendliche von Behörden auf Bauernhöfe als billige Arbeitskräfte verdingt, in streng geführte Heime oder in geschlossene Einrichtungen, zum Teil auch ohne Gerichtsentscheid in Strafanstalten fremdplatziert. Die Wiedergutmachung gegenüber ihnen regelt das AFZFG.

veröffentlicht: 18. November 2020 11:25
aktualisiert: 18. November 2020 11:25
Quelle: sda

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