FIFA-Untersuchungen
Bundesanwalt Michael Lauber muss im Ausstand bleiben
· Online seit 09.04.2020, 12:19 Uhr
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Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts sei zu Recht nicht auf die Beschwerde von Lauber eingetreten. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gekommen, wie es heute mitteilt. Es hat eine entsprechende Beschwerde von Lauber abgelehnt.
Lauber wurden im Wesentlichen geheime Treffen mit ranghohen Fifa-Funktionären zur Last gelegt. Diese drei informellen Treffen mit Vertretern der Fifa habe Lauber nicht protokollieren lassen. Zudem hätten sie in Restaurants und Hotels stattgefunden, was ebenfalls nicht der Norm entspricht.
Wegen dieser Befangenheit hat das Bundesstrafgericht entschieden, dass Lauber in den Fifa-Ermittlungen in den Ausstand treten müsse.
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