Thayngen SH

Bundesanwaltschaft klagt 51-Jährigen wegen Sprengstoff-Transport an

22.08.2022, 12:03 Uhr
· Online seit 22.08.2022, 11:48 Uhr
Ein Niederländer wollte Anfang November 2021 von Deutschland in die Schweiz einreisen. Das Zollamt hielt ihn an und fand bei der Kontrolle vier Pakete mit insgesamt rund zwei Kilogramm Sprengstoff und andere verdächtigen Gegenstände.
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Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen Anfang November 2021 am Grenzübergang Thayngen mit zwei Kilogramm Sprengstoff aufgegriffenen 51-jährigen Niederländer Anklage erhoben. Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat gibt es nicht.

Kiloweise Sprengstoff sichergestellt

Die BA wirft dem Mann das Herstellen, Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen vor, wie sie am Montag mitteilte. Weitere Anklagepunkte sind Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Der Mann wollte am 3. November 2021 am Grenzübergang in Thayngen SH von Deutschland in die Schweiz einreisen. Das Zollamt hielt ihn an und kontrollierte ihn. Dabei fanden die Beamten neben anderen verdächtigen Gegenständen vier Pakete mit insgesamt rund zwei Kilogramm Sprengstoff.

Keine Hinweise auf terroristische Absichten

Die Grenzbeamten nahmen den Niederländer umgehend fest. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Wie die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, führte der Beschuldigte neben dem Sprengstoff folgende Gegenstände mit sich:

  • Einen Geissfuss, einen Hammer, einen Vorschlaghammer sowie zwei Bolzenschneider
  • Sturmhauben
  • Vier Kunststoff-Kanister mit Benzin à 25 Liter
  • Gefälschte Kontrollschilderpaare
  • Funkauslöser, U-Profile aus Metall, Metallbleche und Metallstangen
  • Eine Handlichtfackel der Marke «Albatros»

Weiter steht in der Mitteilung, dass der Verdacht bestehe, dass die mitgeführten Gegenstände zur Sprengung eines Bankomaten hätten verwendet werden sollen. Dem 51-Jährigen wird vorgeworfen, dass er gewusst habe, dass sich in den Taschen Sprengstoff befinde. Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat fand die BA laut eigenen Angaben nicht: «Dies gilt auch Stand heute noch.»

Zusammen mit der Anklageschrift hat die BA für den Beschuldigten beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht auch Sicherheitshaft beantragt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gelte die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten, hiess es weiter.

(sda/roa)

veröffentlicht: 22. August 2022 11:48
aktualisiert: 22. August 2022 12:03
Quelle: Today-Zentralredaktion

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