Bundesgericht bestätigt die Sperrung ukrainischer Vermögen «auf Verdacht»
(wap) Seit 2016 kann die Schweiz ausländischen Staatsangehörigen den Zugriff auf ihr Vermögen auch dann entziehen, wenn gegen sie kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. So will es das «Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen». Es spiele keine Rolle, ob die Schuld des Betroffenen vorgängig festgestellt worden sei, bestätigt nun das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte ein Ukrainer, der von der Schweiz als Vertrauter des 2014 nach gewalttätigen Protesten abgesetzten Präsidenten Viktor Janukowytsch eingestuft wird. In der EU hatte dieser die Herausgabe seiner Vermögen vor dem Gericht der EU erstritten.
Die Schweiz habe ein strengeres Gesetz, kommt nun das Bundesgericht zum Schluss: «Die blosse Wahrscheinlichkeit der rechtswidrigen Herkunft der Vermögenswerte genügt.»