Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Walliser SVP-Politiker
Alles begann 2014 mit einer Schiesserei in einer St. Galler Moschee, bei der ein Mann getötet wurde. Als der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor davon erfuhr, verschaffte er seinem Ärger auf Facebook und Twitter Luft, in der er sich folgendermassen äusserte:
Klarer Fall von Rassendiskriminierung
Das Bezirksgericht Sion verurteilte den Politiker daraufhin wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von 3'000 Franken. Addor zog das Urteil an das Kantonsgericht Wallis weiter, welches das Urteil im April bestätigte. Jetzt blitzte der Mann auch vor dem Bundesgericht ab, schreibt das Gericht am Mittwoch in einer Mitteilung.
Ein Facebook-Post hat rechtliche Konsequenzen
Wie das Bundesgericht schreibt, gäbe es keine Zweifel, was die Äusserungen des Mannes zu bedeuten haben. Der Politiker habe mit seinen Aussagen seine «Follower» und Leser dazu eingeladen, sich über das tragische Ereignis in der Moschee zu freuen. Weil sich diese Freude klar auf das Schicksal der betroffenen Muslime auswirkt, sei die Aussage als Diskriminierung und Hass-Aufruf zu werten, begründet das Bundesgericht seinen Entscheid. Das Bundesgericht bestätigt damit, dass die sozialen Medien keinen rechtsfreien Raum darstellen und ein Facebook-Post auch in höchster gerichtlicher Instanz zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. (red.)