Zurück ans Obergericht

Bundesgericht hebt Urteil im Fall Brian auf

· Online seit 08.12.2021, 12:15 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat Brian im Mai wegen mehrerer Delikte, die er in Gefängnissen begangen haben soll, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Nun muss es nochmals über die Bücher.
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In verschiedenen Gefängnissen soll Brian zwischen Januar 2017 und Oktober 2018 Delikte begangen haben. Ihm wurden von der Zürcher Staatsanwaltschaft unter anderem versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfache Drohung vorgeworfen. Deswegen wurde Brian vom Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Vorwurf der Folter wegen Haftbedingungen

Doch seit Jahren kritisieren Brian und sein rechtlicher Beistand die Haftbedingungen. Es handle sich um einen Verstoss gegen das Folterverbot, so der Vorwurf. Auch der Uno-Sonderberichterstatter für Folter hat sich eingeschaltet. Brian sitzt seit langer Zeit in Isolationshaft. Er habe aus einer Notstandssituation gehandelt, lautete deshalb die Begründung der Verteidigung zu den Vorwürfen.

Sowohl Brian als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil des Bezirksgerichts ans Obergericht weiter. Dieses erhöhte die Freiheitsstrafe im Mai auf sechs Jahre und vier Monate. Eine Massnahme ordnete es hingegen nicht an. Da wieder beide Parteien unzufrieden mit dem Urteil waren, gelangten sie schliesslich ans Bundesgericht. Die Oberstaatsanwaltschaft forderte eine Verwahrung, Brian einen Freispruch.

Obergericht stützte sich auf Urteil, das für den Fall nicht relevant war

Das Bundesgericht hebt nun jedoch das Urteil des Obergerichts auf, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Richter müssen nochmals über die Bücher. Denn als es um die Haftbedingungen ging, stützte sich das Gericht auf ein Urteil des Bundesgerichts, das sich bereits mit der Vollzugssituation befasst hatte. Darin kam das Bundesgericht in drei Fällen zum Urteil, dass sich die Bedingungen in diesem Fall noch rechtfertigen liessen.

Allerdings hatte das Bundesgericht damals nur die Situation seit dem 17. August 2018 beurteilt. Der relevante Zeitraum, in den der Fall des Obergerichts fällt, wurde dabei nicht berücksichtigt. Damit bröckelt die Urteilsbegründung des Obergerichts. «Der Betroffene macht geltend, dass er von den Behörden beziehungsweise vom Staat seit seinem 10. Lebensjahr wiederholt unmenschlich und erniedrigend behandelt worden sei. Indem sich das Obergericht nicht mit den früher ausgestandenen Strafen und (Zwangs-)Massnahmen auseinandersetzt, verletzt es seine Begründungspflicht sowie den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör und stellt den Sachverhalt unvollständig fest», heisst es in der Mitteilung. Das Obergericht muss sich deshalb nochmals mit den Haftbedingungen auseinandersetzen und ein neues Urteil fällen.

(vro)

veröffentlicht: 8. Dezember 2021 12:15
aktualisiert: 8. Dezember 2021 12:15
Quelle: ArgoviaToday

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