Bundesgericht muss sich mit «Fall Brian» auseinandersetzen
Die Staatsanwaltschaft bestätigt eine entsprechende Meldung von «SRF» vom Montag. Beim Obergerichtsprozess im Juni hatte der Staatsanwalt für den 25-jährigen Brian eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und eine ordentliche Verwahrung gefordert.
Das Gericht folgte seinem Antrag aber nicht, insbesondere hielt es eine ordentliche Verwahrung für nicht angemessen. Zudem blieb es mit der verhängten Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten unter der Forderung der Anklage.
Folter-Vorwurf während Haft
Das Obergericht verurteilte Brian wegen mehrerer Angriffe auf das Gefängnispersonal. Seine Einzelhaft in der Strafanstalt Pöschwies wird bis auf Weiteres fortgesetzt, was seine Anwälte wiederholt als Folter bezeichneten.
Inzwischen wurde deswegen auch Nils Melzer, der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, aktiv. Er fordert vom Aussendepartement eine Stellungnahme zu den Haftbedingungen.