Bundesgericht

Bundesgericht weist Beschwerde eines Genfer Wachmanns ab

· Online seit 07.08.2020, 12:05 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Wachmann zurückgewiesen, der die Beschlagnahmung von Waffen und Munition angefochten hatte. Der Mann hatte die Waffen ohne Vorsichtsmassnahmen auf einem Boot gelagert.
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Die Genfer Polizei hatte im Oktober 2018 festgestellt, dass der Wachmann sieben Waffen - darunter Pistolen und Schrotflinten - sowie Munition auf seinem Boot aufbewahrte. Das Boot war an einem belebten Platz verankert und mit einer einfachen Plane abgedeckt.

Weil der Eigentümer es versäumt hatte, die Waffen sorgfältig zu lagern, war er zu einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt worden. Das Gericht ordnete ferner an, die Gewehre einzuziehen und zu beschlagnahmen.

Waffen wieder abgeholt

Einen Monat später holte der Wachmann Waffen und Munition bei der Polizei wieder ab, legte jedoch nur die Verurteilung zu einer Geldstrafe offen, ohne die Beschlagnahmung zu erwähnen. Er gab an, er habe einen Tresor bei einem Schiessstand gemietet, um die Waffen dort sicher zu lagern.

Ende März 2019 erschien die Genfer Polizei erneut, um die Einlagerung der Gewehre im Tresor zu überprüfen. Sie fand jedoch nur eine Handfeuerwaffe und die dazugehörige Munition. Der Rest des Arsenals war auf dem Boot in ungesicherten Metallkisten deponiert.

Erneute Beschlagnahmung

Die Polizei verhängte eine weitere Geldstrafe und beschlagnahmte erneut Waffen und Patronen. Der Wachmann widersetzte sich diesem Strafbefehl. Gegen die Beschlagnahmung legte er beim Kantonsgericht Genf Berufung ein. Als seine Beschwerde abgelehnt wurde, wandte er sich an das Bundesgericht.

In dem am Freitag veröffentlichten Entscheid wies das Erste Gericht für Öffentliches Recht alle Beschwerden des Wachmanns ab. In der Begründung hiess es, dass Gegenstände beschlagnahmt würden, die am Ende des Prozesses voraussichtlich ohnehin konfisziert würden.

Was die Beschlagnahmung betreffe, so werde sie für Gegenstände angeordnet, die zur Begehung einer Straftat verwendet werden könnten und damit die Sicherheit von Personen gefährdeten. Dies könne zur Zerstörung der Waffen und der Munition führen.

Beschlagnahmung ist gerechtfertigt

Die Richter am Bundesgericht sind der Ansicht, dass eine Einziehung der Waffen am Ende des Strafverfahrens plausibel genug erscheint, um eine Beschlagnahmung zu rechtfertigen. In der Tat wurde die Beschlagnahmung angeordnet, weil der Wachmann nicht genügend Vorkehrungen zur Sicherung seiner Waffen getroffen hatte.

Darüber hinaus sei der Mann weniger als sechs Monate zuvor für die gleichen Taten angezeigt worden. Diese Umstände zeigten, dass der Wachmann sich weiterhin in einer Weise verhalte, die die öffentliche Sicherheit gefährde, schloss das Gericht. (Urteil 1B_16/2020 vom 24. Juni 2020)

veröffentlicht: 7. August 2020 12:05
aktualisiert: 7. August 2020 12:05
Quelle: sda

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