Schweiz

Bundesrat ergreift Massnahmen im Asylbereich

01.04.2020, 15:08 Uhr
· Online seit 01.04.2020, 15:08 Uhr
Wegen der Coronakrise werden Fristen im Asylbereich verlängert. Zudem können Befragung ohne Rechtsvertreter stattfinden. Grundsätzlich soll der Betrieb im Asylwesen aber weiterlaufen.
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(gb.) Der Bundesrat will den Kernbetrieb im Asylbereich aufrecht erhalten. Dies teilte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch an einer Pressekonferenz in Bern mit. Eine Sistierung hätte zur Folge, dass man in der Unterbringung und im Vollzug rasch an die Kapazitätsgrenzen stossen würde, sagte Keller-Sutter. Dies würde nämlich unter anderem bedeuten, dass der Bund keine Asylsuchende mehr an die Kantone weiterverweisen könnte und die Bundesasylzentren überlastet würden.

Bund und Kantone stellen mehr Plätze zur Verfügung

Der Bundesrat geht deshalb einen Mittelweg und ergreift Massnahmen, um den Schutz vor Ansteckungen auch im laufenden Betrieb gewährleisten zu können. So soll zum Beispiel die Anzahl an physisch anwesenden Personen bei den Befragungen der Asylsuchenden minimiert werden. Einerseits können Involvierte per Video zugeschaltete werden, anderseits können die Befragungen ausnahmsweise ohne die Rechtsvertretung der Asylsuchenden stattfinden. Die Frist für Beschwerden wird dafür von sieben auf 30 Tage verlängert. Auch für die freiwillige Ausreise wird die Frist auf 30 Tage verlängert, weil sich die Rückkehr ins Herkunftsland in der aktuellen Krise schwieriger gestaltet könnte. Ausschaffungen sollen so weit möglich weiterhin durchgeführt werden.

Die grösste Herausforderung stellt sich für den Bund und die Kantone im Bereich der Unterbringung. Um die Abstandsregeln einhalten zu können und um erkrankte Personen isolieren zu können, werden derzeit unter anderem stillgelegte Zentren reaktiviert. Konkret arbeiten die Behörden an einer Verdoppelung der Unterbringungskapazität. Sämtliche Massnahmen des Bundesrats im Asylwesen sind auf 3 bzw. 4 Monate befristet.

Flüchtlingshilfe kritisiert fehlende Rechtsvertretung

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsst die Massnahmen des Bundesrats zum Schutz vor Ansteckungen im Asylbereich in einer ersten Stellungnahme. Sie kritisiert hingegen, dass Rechtsvertreter nicht mehr zwingend bei den Befragungen anwesend sein müssen. Für eine rechtsstaatlich korrekte Durchführung müsse dies in jedem Fall gewährleistet sein, heisst es in einer Mitteilung der Organisation. Damit die Abstandsregeln eingehalten werden können, schlägt die Flüchtlingshilfe zudem vor, dass Hotels, Jugendherbergen und private Eigentümer ihre Unterstützung bei der Unterbringung zur Verfügung stellen könnten.

veröffentlicht: 1. April 2020 15:08
aktualisiert: 1. April 2020 15:08
Quelle: CH Media

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