Bundesrat erlässt Ausfuhrverbot für problematische Pflanzenschutzmittel
Bei der neuen Regelung geht es insbesondere um PSM, die in der Schweiz aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zugelassen sind, aber hier dennoch produziert werden. Ein Ausfuhrverbot gibt es laut einer Mitteilung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) neu für die fünf Mittel Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos. Für rund hundert weitere gesundheits- und umweltgefährdende PSM gilt beim Export neu eine Bewilligungspflicht. «Das Bundesamt für Umwelt bewilligt die Ausfuhr in Zukunft erst, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes vorliegt», heisst es in der Mitteilung.
Mit den neuen Vorschriften sollen Ausfuhren von problematischen PSM in Entwicklungs- und Schwellenländer künftig strenger kontrolliert werden. Damit nehme die Schweiz auch als Produktionsstandort multinationaler Hersteller von Pflanzenschutzmitteln ihre Verantwortung wahr und leiste einen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den Einfuhrstaaten, schreibt das Bafu. Die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen blieben aufgrund des geringen Exportvolumens bescheiden. (agl)