Bundesrat

Bundesrat hebt Polizeistunde auf - Keine Maskenpflicht

· Online seit 19.06.2020, 15:05 Uhr
Der Bundesrat lockert die Corona-Regeln weiter: Die Polizeistunde fällt, der Mindestabstand wird auf 1,5 Meter reduziert, Veranstaltungen bis 1000 Personen sind erlaubt. Eine Maskenpflicht ist nicht vorgesehen.
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Die Lockerung der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Er tut dies vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung: Auch während der letzten Lockerungsschritte ist die Zahl der Neuinfektionen, Hospitalisationen und Todesfälle zurückgegangen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Die verbleibenden Einschränkungen würden daher am kommenden Montag weitgehend aufgehoben.

Ab dann sind wieder Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen erlaubt, das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Mit der Aufteilung in Sektoren muss sichergestellt werden, dass nicht mehr als 300 Personen kontaktiert werden müssen. Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder möglich, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.

In den Restaurants fällt die Sitzpflicht. Die Sperrstunde für Restaurants, Discos und Nachtclubs wird aufgehoben. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen aber über ein Schutzkonzept verfügen. Diese werden vereinfacht: Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Schutzkonzepte.

Keine Maskentragpflicht im öV

Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von 2 auf 1,5 Meter reduziert. Der Abstand kann laut Bundesrat weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder wenn Trennwände vorhanden sind. Im öffentlichen Verkehr rät der Bundesrat dringend zum Tragen einer Maske, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Auf eine Maskentragpflicht verzichtet der Bundesrat aber.

Eine Ausnahme gilt für Demonstrationen: Solche sind schon ab Samstag mit unbeschränkter Teilnehmerzahl erlaubt, die Teilnehmenden müssen aber eine Maske tragen. Die Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben, die Entscheidung wird dem Arbeitgeber überlassen. Das gleiche gilt für die Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Auch diese können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sie müssen aber geschützt werden.

Kantone in der Verantwortung

Der Bundesrat hat sich auch darüber unterhalten, wie er auf eine zweite Welle reagieren würde. Im Gegensatz zur ersten Welle solle die Hauptverantwortung bei einem Wiederanstieg der Fallzahlen bei den Kantonen liegen. Der Bund soll aber dafür sorgen, dass rasch detaillierte Daten zu Verfügung stehen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sichergestellt ist.

Die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ist am Freitag zu Ende gegangen. Der Bundesrat hat bei der Gelegenheit beschlossen, den Krisenstabs des Bundesrats Corona aufzulösen.

veröffentlicht: 19. Juni 2020 15:05
aktualisiert: 19. Juni 2020 15:05
Quelle: sda

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