Soforthilfe

Bundesrat knüpft Soforthilfe für Medien an Dividendenverbot

· Online seit 20.05.2020, 12:43 Uhr
Schweizer Medien erhalten in der Coronakrise eine Überbrückungshilfe über 57,5 Millionen Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen. Wer Dividenden ausschüttet, muss die Beträge zurückbezahlen.
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Damit setzt die Landesregierung einen Auftrag des Parlaments um. National- und Ständeräte hatten in der ausserordentlichen Session im Mai darauf gedrängt, der Medienbranche Soforthilfe zu gewähren. Das Parlament hiess zwei Motionen gut. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun zwei entsprechende Notverordnungen gutgeheissen. Er entlaste die Zeitungsverlage in einer schwierigen Situation und trage dazu bei, die Titelvielfalt der Presse zu erhalten, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).

Konkret sieht der Bundesrat eine finanzielle Hilfe in der Höhe von 57,5 Millionen Franken vor. Private Radio- und Fernsehveranstalter werden mit 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe direkt unterstützt. Der Bund übernimmt zudem sechs Monate lang die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dafür stehen maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung.

Unter die Arme greift der Bundesrat auch den Printmedien. So sieht er einen Ausbau der indirekten Presseförderung vor. Aktuell geförderte abonnierte Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ein halbes Jahr kostenlos von der Post zugestellt. Kostenpunkt: 12,5 Millionen Franken.

Wer Dividenden ausschüttet oder Gewinn macht zahlt zurück

Weiter beteiligt sich der Bund vorübergehend auch an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, deren Gesamtauflage höher als 40'000 Exemplare beträgt. Bislang erhalten diese Titel keine Gelder. Neu sollen sie von 27 Rappen pro Exemplar profitieren. Der Bundesrat veranschlagt die Kosten dafür auf 5 Millionen Franken.

Verlage, die von der indirekten Presseförderung profitieren, müssen sich schriftlich dazu verpflichten, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden auszuschütten. Andernfalls sind die bezogenen Beträge dem Bund zurückzuzahlen. Erzielen geförderte Radio- und Fernsehunternehmen Gewinn, muss dieser für die Rückzahlung des erhaltenen Betrages verwendet werden. (rwa)

veröffentlicht: 20. Mai 2020 12:43
aktualisiert: 20. Mai 2020 12:43
Quelle: CH Media

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