Pensionskasse

Bundesrat pfeift auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission

04.11.2020, 15:21 Uhr
· Online seit 04.11.2020, 14:04 Uhr
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz bei 1 Prozent. Er folgt damit nicht der Empfehlung der Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge.
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Der Bundesrat erachtet eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der Beruflichen Vorsorge in diesem Jahr als nicht notwendig. Das hat er am Mittwoch entschieden. Damit pfeift er auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Diese hatte Ende August für eine Senkung auf 0,75 Prozent plädiert.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie vielen Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Der Zinssatz bleibt auch im kommenden Jahr bei 1 Prozent. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Bundesrat positiv gestimmt

Die Rendite der Bundesobligationen sei zwar weiterhin tief, räumt der Bundesrat ein. Dafür sei die Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften im letzten Jahr ausserordentlich positiv gewesen. Auch 2020 seien die Märkte trotz vorübergehend hohen Schwankungen insgesamt stabil. Zudem sei die Performance bei den Anleihen und den Immobilien weiterhin positiv. In Anbetracht dieser Verhältnisse dränge sich keine Anpassung des Mindestzinssatzes auf.

Die Kommission hatte argumentiert, der Mindestzins sollte langfristig im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein. Zudem hätten die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzliche Pflicht, Reserven und Rückstellungen zu bilden. Dabei hätten tiefere Verzinsungsvorgaben geholfen.

Hart ins Gericht mit dem Entscheid des Bundesrats geht der Schweizerische Versicherungsverband: Mit seinem Beschluss brüskiere der Bundesrat zum zweiten Mal nach 2018 die BVG-Kommission, schreibt der Verband in einer Medienmitteilung. Die Kommission hat dem Bundesrat für 2021 (wie schon für 2019) eine Reduktion des BVG-Mindestzinssatzes auf 0,75 Prozent empfohlen und sei erneut nicht erhört worden. «Dieses Vorgehen ist sachlich nicht haltbar und rein politisch motiviert», schreibt der Verband. Seines Erachtens sollte der Satz für 2021 bei 0,25 Prozent liegen.

veröffentlicht: 4. November 2020 14:04
aktualisiert: 4. November 2020 15:21
Quelle: CH Media (rom)

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