Coronavirus - Schweiz

Bundesrat regelt Asylverfahren und Unterbringung während Coronazeit

01.04.2020, 14:05 Uhr
· Online seit 01.04.2020, 14:05 Uhr
Anhörungen per Video- oder Telefonkonferenz, längere Rekursfristen, Militärgebäude als Flüchtlingszentren: Damit das Asylsystem auch in Zeiten der Coronakrise aufrechterhalten werden kann, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen. Diese sind befristet.
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Ab nächstem Montag soll bei der Befragung von Asylsuchenden die Zahl der im gleichen Raum anwesenden Personen reduziert werden. Weitere Personen werden mittels technischer Hilfsmittel zugeschaltet, also beispielsweise per Telefon- oder Videokonferenz.

Die Befragung von Asylsuchenden kann ausnahmsweise auch dann durchgeführt werden, wenn die Rechtsvertretung in bestimmten Regionen pandemiebedingt nicht teilnehmen kann. Als flankierende Massnahme wird die Frist für das Einreichen einer Beschwerde gegen den Asylentscheid im beschleunigten Verfahren von sieben Arbeitstagen auf dreissig Tage verlängert.

Damit bleibe der Rechtsschutz in jedem Fall gewährt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Auch die unentgeltliche Rechtsvertretung sei nach wie vor gewährleistet.

Rasche Kapazitätserweiterung möglich

Um Platzprobleme zu beseitigen, sollen militärische und zivile Anlagen ab Donnerstag schneller und unkomplizierter für den Asylbereich umgenutzt werden können. Auf diese Weise können notfalls zusätzliche Unterbringungsplätze bereitgestellt werden.

Derzeit ist die Situation laut dem Bund unter Kontrolle, weil seit einigen Wochen deutlich weniger Personen ein Asylgesuch eingereicht haben.

Längere Ausreisefristen

Auch beim Wegweisungsvollzug gelten laut der Asylnotverordnung neue Regeln. Wegen der aktuell geltenden Einreiserestriktionen vieler Länder und des stark eingeschränkten Flugverkehrs können die heute geltenden Fristen für freiwillige Ausreisen weggewiesener Asylsuchender neu auf dreissig Tage verlängert werden.

Bei einer ausserordentlichen Lage gäbe es die Möglichkeit, die bereits verlängerten Ausreisefristen falls nötig zusätzlich zu verlängern.

Die neuen Regeln sind auf vorerst drei Monate befristet. Die Unterbringungsregeln gelten während vier Monaten.

Befragungen sistiert

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Massnahmen getroffen, um die Empfehlungen des Bundes umzusetzen: Unter anderem seien die Unterbringungskapazitäten verdoppelt und die Befragungen bis am 6. April 2020 sistiert worden.

Damit habe man Zeit gewonnen für die Ausarbeitung der nun präsentierten weiteren Anpassungen. Diese verstärken laut dem Bundesrat den Schutz aller Personen im Asylwesen weiter und stellen gleichzeitig sicher, dass die Asylverfahren weiterhin rechtsstaatlich und fair durchgeführt werden können.

System nicht stoppen

Die Regeln für Asylverfahren würden vorübergehend angepasst, um den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure sicherzustellen, schreibt der Bundesrat. «Der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus hat höchste Priorität.»

Gleichzeitig soll das Asylsystem weiterlaufen. Schutzbedürftige Menschen sollen auch in Krisenzeiten Asyl erhalten. Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, sollen die Schweiz nach einem ablehnenden Entscheid wenn möglich weiterhin verlassen. Der Bund weist den Kantonen auch weiterhin Asylsuchende zu.

Kantone unter Druck

Geschähe dies nicht, käme es laut dem Bundesrat zu Kapazitätsproblemen in den Bundesasylzentren. Damit könnten die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen nicht mehr eingehalten werden.

Der Bund sei sich bewusst, dass die Kantone in nächster Zeit gefordert sind, weil sie zusätzliche Personen unterbringen müssten, schreibt die Regierung. Vorübergehend dürften zusätzliche Unterkünfte in Betrieb gehen. In einigen Kantonen ist dies bereits passiert.

veröffentlicht: 1. April 2020 14:05
aktualisiert: 1. April 2020 14:05
Quelle: sda

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