Bundesrat sagt illegalem Tierhandel den Kampf an
(wap) Ziel der Gesetzesänderung sei ein wirksamerer Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, heisst es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Bundesrates. Das revidierte Bundesgesetz zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) sieht vor, dass Täter nicht mehr wegen eines Vergehens, sondern wegen eines Verbrechens bestraft werden, wenn ihr Vorgehen gewerbs- oder bandenmässig ist oder eine grosse Anzahl von geschützten Exemplaren betroffen ist. Weniger schwere Fälle, die bis heute nur als Übertretung behandelt werden, sollen als Vergehen beurteilt werden.
Ausserdem will der Bundesrat eine Informationspflicht einführen: Wer Exemplare geschützter Arten verkauft, darf dies demnach nicht mehr anonym tun und muss ausserdem Informationen zu den verkauften Exemplaren bereitstellen. Weiter soll der Bundesrat zeitweilig auch die Einfuhr von Tieren und Pflanzen aussetzen können, die nicht zu einer geschützten Art gehören, bei denen aber Verwechslungsgefahr mit vom CITES geschützten Exemplaren besteht, die in einem anderen Land national geschützt und nachweislich gefährdet sind. So soll verhindert werden, dass diese über die Schweiz in den internationalen Handel gelangen. Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des ehemaligen Genfer CVP-Nationalrats Guillaume Barrazone zurück.