Schweiz

Bundesrat schnürt Hilfspaket über 32 Milliarden Franken – keine Ausgangssperre

20.03.2020, 17:16 Uhr
· Online seit 20.03.2020, 17:03 Uhr
Der Bundesrat verhängt vorderhand keine generelle Ausgangssperre. Ab Mitternacht dürfen jedoch nicht mehr als fünf Menschen zusammen sein. Zu Gunsten der Wirtschaft schnürt er ein Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken.
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(rwa) Ziel sei es, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Freitag vor den Medien in Bern. Mit dem Hilfspaket sollen Härtefälle möglichst vermieden und Betroffenen und noch mehr Branchen im Bedarfsfall unbürokratisch, gezielt und rasch geholfen werden. Der wirtschaftliche Schaden dürfte nach vorsichtigen Schätzungen rund 30 Milliarden Franken betragen.

Kernstück des Hilfspakets sind Überbrückungskredite in der Höhe von 20 Milliarden Franken. Für diese garantiert der Bundesrat. «Wir müssen die Wirtschaft mit Liquidität versorgen», erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Betroffene Firmen können einen Kredit von bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes oder maximal 20 Millionen Franken geltend machen.

500'000 Franken Soforthilfe ohne Prüfung

Als Soforthilfe erhalten sie ab nächstem Donnerstag 500'000 Franken von ihrer Bank – ohne weitere Prüfung. Der Grund für diese Einführung ist, dass der Bundesrat erst am nächsten Mittwoch die Verordnung zu den am Freitag vorgestellten Massnahmen verabschiedet. Grünes Licht muss vorher noch die Finanzdelegation des Parlaments geben. «Ob die 20 Milliarden Franken reichen, werden wir sehen», sagte Maurer.

Als weitere Massnahmen weitet der Bundesrat die Kurzarbeit auch auf befristete Angestellte, Personen im Dienste von Temporärfirmen und Lehrlinge aus. Neu müssen Arbeitnehmer auch nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen. Entschädigt werden sollen auch Erwerbsausfälle für Selbständige etwa in Folge von Schulschliessungen, Quarantäne oder Schliessung eines Betriebes. Die Regelung gilt auch für Künstler. Die Entschädigung entspricht 80 Prozent des Einkommens, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Bei Quarantäne ist sie auf zehn bei Betreuungsaufgaben auf 30 Tage befristet.

Für den arg gebeutelten Kulturbereich stellt der Bundesrat in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken Soforthilfe zur Verfügung. Nach zwei Monaten wird er schauen, ob es mehr Geld braucht. Sportorganisationen erhalten 100 Millionen Franken – die Hälfte davon als rückzahlbare Darlehen, die andere als Subventionen. Unter die Arme greift der Bundesrat auch dem Tourismus. Er verzichtet auf die Rückzahlung eines Darlehens über 5,5 Millionen Franken.

Ausgangssperre schützt nicht, sondern Verhalten

Vorerst verzichtet der Bundesrat jedoch darauf, eine Ausgangssperre wie in anderen Ländern zu verhängen. «Es ist nicht die Ausgangssperre, die uns schützt. Von unserem Verhalten hängt ab, wie viele Menschen erkranken und sterben», betonte Gesundheitsminister Alain Berset.

Damit dieser Schritt vermieden werden kann – und weil die bisherigen Massnahmen nicht immer eingehalten werden –, schränkt der Bundesrat das öffentliche Leben weiter ein. Künftig dürfen sich nicht mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum namentlich auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parks versammeln. Wer die neue Regel nicht einhält, wird mit 100 Franken gebüsst. Berset betonte jedoch, dass eine gewisse Verhältnismässigkeit gewahrt werden müsse. Eine sechsköpfige Familie werde sicherlich nicht gebüsst.

In die Pflicht nimmt der Bundesrat auch Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie. Diese müssen dafür sorgen, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Andernfalls können Kantone einzelne Betriebe oder Baustellen schliessen.

Päckli dürfen jeden Tag geliefert werden

Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung. Begrenzt ist dieses auf 850'000 Diensttage. Die Entscheidung über konkrete Einsätze trifft jeder einzelne Kanton. Pro geleisteten Diensttag gibt es vom Bund einen Pauschalbeitrag von 27,50 Franken.

Ausserdem hat der Bundesrat Lockerungen für gewisse Dienstleistungen im Onlinehandel beschlossen. Postanbieter dürfen der Bevölkerung im Internet bestellte Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs neu an sieben Tagen pro Woche zustellen. Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit oder für Fahrten am Sonntag sind nicht nötig.

veröffentlicht: 20. März 2020 17:03
aktualisiert: 20. März 2020 17:16
Quelle: CH Media

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