Bundesrat sieht Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes auf gutem Weg
Die Analysen konnten laut der Regierung nicht bestätigen, dass das Gesetz zu substanziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hat. Aussagen, ob sich das Zweitwohnungsgesetz auf die touristische Nachfrage und die Übernachtungsfrequenzen auswirkte, sind demnach noch nicht möglich.
Insgesamt erachtet der Bundesrat das Zweitwohnungsgesetz für «wirksam und zeitgemäss», wie er am Mittwoch mitteilte. Es sei nicht notwendig, das Gesetz anzupassen. Der Bund brauche auch keine zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung zu ergreifen.
Allerdings erkennt der Bundesrat Handlungsbedarf beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft. Die Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurden beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um diese Mängel zu beheben. Im Jahr 2025 sollen die Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes und die Umsetzung der Massnahmen erneut analysiert werden.