Schweiz

Bundesrat vollzieht Kehrtwende: Gefährdete Menschen müssen wieder zur Arbeit gehen

30.03.2020, 09:09 Uhr
· Online seit 30.03.2020, 09:01 Uhr
Die Änderung blieb unbemerkt, aber nicht ohne Folgen: Vor zehn Tagen hat der Bundesrat beschlossen, dass Personen, die einer Risikogruppe angehören und kein Home-Office machen können, wieder zur Arbeit gehen sollen. Dagegen regt sich nun Widerstand.
Anzeige

Wer an einer Vorerkrankung wie Diabetes oder Herz- Kreislaufstörungen leidet, ist bei einer Infizierung mit dem Coronavirus besonders gefährdet. Ursprünglich wollte der Bundesrat diese Personen schützen und verordnete am 16. März, dass gefährdete Menschen, die kein Home-Office machen können, zu Hause bleiben sollen – beurlaubt bei vollem Lohnbezug.

Doch bereits vier Tage später vollzog er eine Kehrtwende: Unbemerkt von der Öffentlichkeit änderte er die Verordnung dahingehend, dass Personen, die einer Risikogruppe angehören an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen, sofern der Arbeitgeber die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und sozialen Distanz sicherstellen kann. Nur falls dies nicht möglich sei, könnten gefährdete Arbeitnehmer laut Verordnung zuhause bleiben.

Mit dieser neuen Regelung ist der Schweizerische Gewerkschaftsbund nicht einverstanden. Die Betroffenen würden zurecht um ihre Gesundheit fürchten, schreibt er in einer Mitteilung. Er stelle mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat an der Verordnung festhalten wolle. Ob dem tatsächlich so ist, dürfte sich diese Woche noch zeigen. So sagte ein Sprecher des Bundesamts für Gesundheit auf Anfrage der «NZZ», dass der fragliche Artikel in den kommenden Tagen erneut geprüft werden solle. (gb.)

veröffentlicht: 30. März 2020 09:01
aktualisiert: 30. März 2020 09:09
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch