Bundesrat will freie Arztwahl einschränken
Quelle: PilatusToday
Mit mehr Koordination im Gesundheitswesen will der Bundesrat unnötige Behandlungen verhindern und damit Kosten sparen. Dies sieht der Gegenentwurf zur Kostenbremse-Initiative der CVP vor, den der Bundesrat am Mittwoch vorgestellt hat. Nach Vorbild des Hausarzt-Modells sollen alle Menschen in der Schweiz eine Erstberatungsstelle wählen müssen, an die sich sich jeweils als erstes wenden müssten. In Frage kämen neben dem Hausarzt auch eine Gruppenpraxis oder ein telemedizinisches Zentrum. Von dort sollen die Betroffenen dann an spezialisierte Fachleute verwiesen werden. «Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer haben sich bewährt», schreibt der Bundesrat in einer Pressemitteilung. Sie seien heute breit akzeptiert.
Die weitere Versorgung soll ebenfalls koordiniert werden. Fachleute aus verschiedenen Gesundheitsberufen sollen sich zu Netzwerken zusammenschliessen und Dienste aus einer Hand anbieten. Weiter will der Bund mit Pharmaunternehmen Vereinbarungen abschliessen, die Rückerstattungen an die Versicherer vorsehen.
Im Bereich der Krankenpflegeversicherung sollen Bund und Kantone eine jährliche Zielvorgabe einführen, die festlegt, wie stark die Kosten bei Spitalbehandlungen, ambulanten Arztbesuchen oder Arzneimitteln steigen dürfen. Dabei könnten die einzelnen Akteure selbst entscheiden was geschieht, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass es zu einer Rationierung von medizinisch nötigen Leistungen komme, so der Bundesrat.
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