Corona-Kredite

Bundesrat will Härtefälle vermeiden und Missbräuche verfolgen

· Online seit 01.07.2020, 12:43 Uhr
Der Bundesrat kommt der Wirtschaft entgegen: Um Härtefälle zu vermeiden, will er Unternehmen mehr Zeit für die Rückzahlung von Coronakrediten einräumen. Einen generellen Schuldenerlass für einzelne Branche lehnt er jedoch ab.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch den Fahrplan veröffentlicht, wie er die Notverordnung über die Coronakredite in ein Bundesgesetz giessen möchte. Das ist notwendig, weil die Verordnung nur bis zum 25. September befristet ist. Das Parlament soll das Gesetz in der Wintersession behandeln.

Der Entwurf regelt nun detailliert die Rechten und Pflichten der Banken, welche die Coronakredite gewähren, sowie weitere Aspekte während der Laufzeit der Kredite. Auch ist der Bundesrat auf Forderungen aus dem Parlament eingegangen, wie es in einer Mitteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung heisst. Bislang hat der Bund 128'000 Kredite mit einem geschätzten Volumen von 15 Milliarden Franken verbürgt.

Rückzahlung ist «tragbar»

Der Bundesrat sieht verschiedene Instrumente vor, um Härtefälle zu vermeiden. Er entschied am Mittwoch, die Rückzahlungsfrist auf maximal zehn Jahre zu verlängern. Ursprünglich waren sieben Jahre vorgesehen. Zudem sollen Kredite bis 500'000 Franken während der ganzen Laufzeit nicht als Fremdkapital betrachtet werden, um eine Überschuldung nach Obligationenrecht zu vermeiden.

Ein Schuldenerlass für ganze Wirtschaftssektoren oder Branchen schliesst der Bundesrat hingegen aus. Eine solche Lösung wäre unfair, weil sie nur Unternehmen zu Gute käme, die einen Überbrückungskredit beantragt hätten, argumentiert er. Auch führe das zu «erheblichen Fehlanreizen». Mit der vorgesehenen Frist müsse ein Unternehmen lediglich ein bis zwei Prozent des Umsatzes einsetzen, um einen Kredit in der Höhe von maximal einem Zehntel des Jahresumsatzes zurückzuzahlen. Nach Ansicht des Bundesrates sollte das für ein «wirtschaftlich an sich gesundes Unternehmen» tragbar sein.

Im Gesetzesentwurf schafft der Bundesrat auch Grundlagen für die Missbrauchsbekämpfung. Zwar deuteten erste Auswertungen darauf hin, dass es zu wenig Missbräuchen gekommen sei. Dennoch will der Bundesrat auch nach der Kreditgewährung Fälle gezielt aufdecken und verfolgen. Dazu sollen Steuer- und Bankdaten von Kreditnehmern ausgetauscht werden, um zu kontrollieren, ob etwa gegen das Verbot der Dividendenausschüttung verstossen wurde.

Solche Coronakredite können noch bis Ende Juli beantragt werden. (rwa)

veröffentlicht: 1. Juli 2020 12:43
aktualisiert: 1. Juli 2020 12:43
Quelle: CH Media

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