Keine Knebelverträge

Bundesrat will Preisklauseln zulasten der Hotels verbieten

· Online seit 11.11.2020, 13:48 Uhr
Hotels dürfen in Zukunft günstigere Preise festlegen als auf Buchungsplattformen wie Booking. Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um.
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Die Gesetzesänderung würde es den Hotels erlauben, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Tarife anzubieten als auf Online-Buchungsplattformen. Mit einem Verbot von Preisbindungsklauseln könnten Plattformen wie Booking.com den Schweizer Hotels keine Mindestpreise mehr vorschreiben.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gesetzesrevision in die Vernehmlassung verabschiedet, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) mitteilt. Das Verbot von Preisbindungsklauseln soll in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert werden. Weil der neue Passus rein zivilrechtlicher Natur ist, beinhaltet er keine strafrechtliche Sanktionierung. Die Änderung erlaubt es jedoch, dass sich Hotels mittels Klage zur Wehr setzen können.

Ausland hat bereits Verbot beschlossen

Die Revision geht auf eine Motion des Solothurner CVP-Ständerats Pirmin Bischof zurück, welche das Parlament 2017 angenommen hatte. National- und Ständerat waren der Ansicht, dass die Buchungsplattformen mit solchen Klauseln den Wettbewerb behindern. Es sei nicht verständlich, dass die Hoteliers hohe Vermittlungskommissionen bezahlen müssten und erst noch in ihrer Preispolitik eingeschränkt würden, argumentierten die Befürworter des Verbots.

Im Parlament hielten verschiedene Redner auch fest, dass bereits vier grosse Nachbarländer der Schweiz die enge Preisparitätsklauseln verboten hätten oder im Begriff seien, dies zu tun. Dadurch erhielten die ausländischen Konkurrenten der Hotels hierzulande einen Vorteil.

(dpo) 

veröffentlicht: 11. November 2020 13:48
aktualisiert: 11. November 2020 13:48
Quelle: CH Media

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