Schweiz

Bundesrat will Welle an Konkursen verhindern

09.04.2020, 09:50 Uhr
· Online seit 09.04.2020, 09:49 Uhr
KMU, die wegen der Coronakrise in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sollen mehr Zeit erhalten, bevor sie Konkurs anmelden müssen. Das hat der Bundesrat entschieden. Den Betreibungsstopp hebt er hingegen auf.
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(gb.) Wegen der Coronakrise geraten zahlreiche Unternehmen in der Schweiz in Zahlungsschwierigkeiten. Einigen drohen auch die Überschuldung und damit der Konkurs. Angesichts der befürchteten Welle an Konkursen will der Bundesrat Unternehmen in Not deshalb mehr Zeit verschaffen. Das hat er an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden.

Wie Justizministerin Karin Keller-Sutter am Donnerstag vor den Medien in Bern ausführte, soll eine vorübergehende Regelung geprüft werden, wonach Unternehmen mit einer Konkursanmeldung zuwarten könnten. Dies jedoch nur, wenn die Zahlungsnot des Unternehmens der Coronakrise geschuldet sei, und wenn Aussicht bestehe, dass die Schulden nach der Krise getilgt werden können. Dafür müssen die Unternehmen ihre Bilanz von Ende 2019 offenlegen.

KMU, die so nachweisen können, dass sie vor der Krise gesund waren, sollen zudem einen Zahlungsaufschub erhalten. Der Bundesrat will dafür eine befristete Stundung einführen. Dies soll betroffenen Unternehmen Zeit verschaffen, um sich zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen. Keller-Sutter ergänzte, dass nicht nur Unternehmen davon profitieren können, sondern auch Selbständigerwerbende.

Gerichtsferien werden nicht verlängert

Keinen weiteren Aufschub gibt es jedoch bei den Betreibungen. Der Bundesrat hatte das Betreibungswesen zunächst stillgelegt, er erachtet dieses Instrument aber nicht länger als geeignet, um Konkurse zu verhindern. Eine ähnliche Situation habe es nämlich 1914 – nach dem ersten Weltkrieg – gegeben, sagte Keller-Sutter. Damals habe der Betreibungsstopp zu einer Kettenreaktion geführt und das gesamte Wirtschaftsleben stark beeinträchtigt.

Wie geplant endet der Betreibungsstopp deshalb am 19. April. Auch die Gerichtsferien werden nicht verlängert. Die Zivil- und Verwaltungsgerichte sollen ihren Betrieb ebenfalls per 19. April wieder aufnehmen. Um die Gerichte zu entlasten, prüft das Justizdepartement aktuell, ob der Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen ermöglicht werden soll.

veröffentlicht: 9. April 2020 09:49
aktualisiert: 9. April 2020 09:50
Quelle: CH Media

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