Eidg. Abstimmungen

Covid-19- und Anti-Terror-Gesetz: Verfassungsfreunde machen mobil

15.04.2021, 10:05 Uhr
· Online seit 15.04.2021, 10:05 Uhr
Der «Verein der Verfassungsfreunde» startet seine Kampagne gegen das Covid-19- und das Anti-Terror-Gesetz. Er brachte das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz im Alleingang zustande und half bei jenem gegen das Anti-Terror-Gesetz massgeblich mit.
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Die beiden Vorlagen kommen am 13. Juni zur eidgenössischen Abstimmung. Wie die Verfassungsfreunde am Donnerstag an einer virtuell übertragenen Medienkonferenz mitteilten, brachten sie das Covid-19-Gesetz mit über 90'000 gültigen Unterschriften an die Urne.

Das Referendum will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Das dringliche Covid-19-Gesetz ist seit Ende September 2020 in Kraft und läuft Ende 2021 aus.

Das Covid-19-Gesetz sei unnötig, finden die Urheber des Referendums. Der grösste Teil des Gesetzes befasse sich nämlich mit Finanzierungsleistungen, die der Bundesrat auch ohne notrechtliche Kompetenzen mit Bundesbeschlüssen regeln könnte.

Weiter kritisieren die Verfassungsfreunde die schneller Zulassung neuer Medikamente. Sie sehen ihr Referendum als Zeichen für eine Impfkampagne unter grössten Vorsichtsmassnahmen.

Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt

Dem Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Terrorbekämpfung (PMT, Anti-Terror-Gesetz) verlieh der Verein mit 57'000 in einem Monat gesammelten Unterschriften Schub.

So vereinigte das Referendum über 142'000 Stimmen auf sich. Das Komitee «Nein zur Präventivstrafe» reichte knapp 88'000 Unterschriften ein. Die Bundeskanzlei erklärte knapp 77'000 für gültig.

Die Gegner des Bundesgesetz argumentieren, es sei mit Begriffen wie «potenziellen Terroristen» und «terroristischen Aktivitäten» zu vage und willkürlich. Es stelle dadurch die Rechtsstaatlichkeit in Frage und verletze die Menschenrechte. Davon seien alle Menschen im Land betroffen.

Nötig für Referenden sind 50'000 Unterschriften. Die Bundeskanzlei holt gemäss Covid19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung bei den Gemeinden nur ein, soweit es nötig ist. Das erklärt die wenigen beglaubigten Unterschriften. Die Referendums-Komitees können dank der Verordnung Unterschriftenlisten ohne die Bescheinigung einreichen.

veröffentlicht: 15. April 2021 10:05
aktualisiert: 15. April 2021 10:05
Quelle: sda

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