Das Covid-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete soll etwa als Bedingung für Grossanlässe gelten. Der Bundesrat sieht vor, dass bei Veranstaltungen – mit dem Zertifikat als Bedingung – ab nächster Woche drinnen maximal 3'000 und draussen sogar 5’000 Personen teilnehmen können. Das musst du über das Covid-Zertifikat wissen.
Wo soll das Covid-Zertifikat eingesetzt werden
Der Bundesrat hat in Bezug auf die Anwendung des Zertifikats drei Bereiche ausgearbeitet: Den grünen, orangen und roten Bereich.
Wie weiter mit den Clubs?
Gemäss den Plänen des Bundesrates sollen ab Ende Juni auch Clubs und Discos öffnen dürfen – mit dem Covid-Zertifikat. Sie fallen in den roten Bereich, womit ein Covid-Zertifikat eine Voraussetzung für die Öffnung darstellt. Dagegen wehrt sich jedoch die Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK). Es müsse möglich sein, Tanzveranstaltungen zwar mit Maskentragpflicht, eingeschränkter Kapazität, Contact Tracing und sitzender Konsumation, jedoch ohne Zertifikats-Pflicht durchzuführen. Sollte der Bundesrat an dieser Pflicht festhalten, dann müsse er aber immerhin von allen anderen Bedingungen wie der Kapazitätsgrenze absehen.
Diese Möglichkeit hat der Bundesrat bisher jedoch ausgeschlossen, wie auf der Webseite des BAG gelesen werden kann. So könnten, im Gegensatz zum orangen Bereich, die Schutzkonzepte und Kapazitätsbeschränkungen «nicht von Beginn weg komplett aufgehoben werden». Es brauche zunächst weitere Erfahrungen mit der schrittweisen Lockerung der Massnahmen.
Das beschliesst der Bundesrat weiter
Zwar stehen das Covid-Zertifikat und seine Anwendungsbereiche heute wohl im Zentrum der Medienkonferenz, doch dürfte der Bundesrat eine Reihe weiterer Lockerungen beschliessen, die ebenfalls ein Stück «Normalität» zurückbringen werden. Das sind die weiteren Punkte, die der Bundesrat beim fünften Öffnungsschritt bekannt geben dürfte:
- Aufhebung der Masken- und Sitzpflicht und der Beschränkung der Gruppengrösse auf Terrassen
- Aufhebung der Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und Haltestellen
- Aufhebung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Aufhebung der Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II
- Im Innern der Restaurants dürfen neu sechs Personen pro Tisch sitzen
- Aufhebung der Beschränkung der Gruppengrösse im Amateursport
- Chöre dürfen wieder in Innenräumen auftreten
- Mehr Personen sind an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat zugelassen: Bei Sitzpflicht (Kino, Theater, Fussballspiel) bis zu 1'000 Personen; ohne Sitzpflicht (Hochzeit, Konzerte) bis zu 250 Personen