Schweiz

Credit Suisse muss sich wegen Geldwäscherei vor Bundesstrafgericht verantworten

Geldwäscherei

CS muss sich vor Bundesstrafgericht verantworten

17.12.2020, 14:35 Uhr
· Online seit 17.12.2020, 14:33 Uhr
Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Grossbank. Sie wirft dieser vor, nicht genug getan zu haben, um die Geldwäscherei einer kriminellen Drogenorganisation aus Bulgarien zu verhindern.
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Konkret wirft die Bundesanwaltschaft (BA) der Credit Suisse vor, nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Verwirklichung der Straftat der schweren Geldwäscherei zu verhindern. Begangen hat diese eine CS-Kundenbetreuerin, die für die Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit der kriminellen Organisation verantwortlich war, wie die Behörde in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

Neben der Bank und der Betreuerin sind zwei Personen der Bande vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona angeklagt – ein Vertrauensmann und Finanzberater des Anführers und ein im Wallis wohnhafter bulgarischer Ringer. Die BA wird ihre Strafanträge an der Hauptverhandlung stellen. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Kokain-Bande aus Ringermillieu

Im Fokus der mehrjährigen Ermittlungen steht eine kriminelle Bande aus Bulgarien, die sich nach dem Ende des Kommunismus im Sportmillieu gebildet hatte. Laut BA sahen sich Spitzensportler ohne finanzielle Unterstützung nach anderen Einkommensquellen um. Viele Ringer wurden von mafiösen Clans angesprochen. Einer von ihnen baute daraufhin ab den 2000er-Jahren eine hierarchisch aufgebaute Organisation auf, die im Kokainhandel tätig war und die daraus erzielten Gewinne wusch. Der Anführer organisierte die Einfuhr von mehreren Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa. Dafür wurde er von mehreren europäischen Staaten rechtskräftig zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

2008 eröffnete die BA ein Strafverfahren gegen einen als Hilfsarbeiter im Wallis wohnhaften bulgarischen Ringer und gegen dessen Patron wegen des Verdachts der Geldwäscherei und der Zugehörigkeit zur selben kriminellen Organisation. Bis 2015 dehnte die Behörde das Verfahren weiter aus, unter anderem auch auf eine ehemalige Kundenbetreuerin der Credit Suisse. Der schweizerische Patron wurde schliesslich 2017 per Strafbefehl verurteilt, weil er mehr als vier Millionen Franken in kleinen Banknoten von Barcelona in die Schweiz zu schmuggeln versuchte.

Eine zentrale Rolle spielte die ehemalige Kundenbetreuerin der Credit Suisse. Sie war zwischen Juli 2004 und Dezember 2008 für die Geschäftsbeziehungen verantwortlich. So führte sie Transaktionen aus, obwohl starke Hinweise vorlagen, dass die Gelder von einem Verbrechen herrührten. Neben der Missachtung der Sorgfaltspflichten verhinderte sie auch eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei. Laut der BA unterstützte sie die kriminelle Organisation zudem aktiv, indem sie kriminelle Gelder in der Höhe von rund 16 Millionen Franken in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleuste. Dadurch vereitelte sie die Ermittlung der Herkunft sowie die Auffindung und die Einziehung von Geldern krimineller Herkunft. Insgesamt trug sie dazu bei, Finanztransaktionen über 140 Millionen Franken zu verschleiern.

Credit Suisse reagiert mit Befremden

Der Credit Suisse wirft die BA vor, dass Gelder der bulgarischen kriminellen Organisation über 35 Millionen Franken fortgeschafft wurden - selbst nachdem die Behörde 2007 die Beschlagnahmung befohlen hatte. Gemäss BA wusste die CS spätestens seit 2004 von diesen Mängeln bei der Compliance. Indem die Bank diese Mängel bis 2008 und darüber hinaus weiterbestehen liess, habe sie es verunmöglicht, die Geldwäscherei der Organisation zu verhindern.

Trotz dieser Ausgangslage reagiert die Credit Suisse «mit Befremden» auf den Entscheid der BA. Die Bank weist die Vorwürfe über angebliche Organisationsmängel zurück und wird ihre Position entschlossen verteidigen, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Bundesstrafgericht könne in einem solchen Verfahren neben einer Gewinneinziehung eine Busse von maximal fünf Millionen Franken verhängen, rechnet die Bank gleich selbst vor.

(rwa) 

veröffentlicht: 17. Dezember 2020 14:33
aktualisiert: 17. Dezember 2020 14:35
Quelle: CH Media

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