Verhüllungsverbot

Das verbotene Verhüllen eines Gesichts soll bald mit 1000 Franken gebüsst werden

· Online seit 05.06.2023, 18:20 Uhr
Der Ständerat hat am Montag dem Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Wer an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, soll mit maximal 1000 Franken gebüsst werden können. Ausnahmen seien jedoch möglich.
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Der Ständerat stimmte dem Gesetz ohne Änderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.

Das Verhüllungsverbot gilt etwa für Hooligans und verbietet im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen. Verboten sind auch das Tragen der Ganzkörperschleier oder Burkas in der Öffentlichkeit. Erlaubt bleiben soll die Verhüllung etwa in Gotteshäusern oder an der Fasnacht. Behörden können an Demonstrationen Verhüllungen ausserdem bewilligen, wenn diese zum Schutz der Personen notwendig ist.

Das Gesetz setzt die im März 2021 mit 51,2 Prozent angenommene Initiative für ein Verhüllungsverbot um. Die vorberatende Kommission hatte dem Ständerat zunächst empfohlen, die Bestimmungen kantonal zu regeln. Der Rat lehnte dies auf Antrag von Marco Chiesa (SVP/TI) ab.

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(sda)

veröffentlicht: 5. Juni 2023 18:20
aktualisiert: 5. Juni 2023 18:20
Quelle: ArgoviaToday

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