Versicherungen

Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen hat sich fast wieder erholt

· Online seit 13.10.2020, 13:55 Uhr
Die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen haben sich per Ende September praktisch wieder auf Vorjahresniveau erholt. Aktuell weisen noch 7,5 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen eine Unterdeckung auf. Der durchschnittliche Deckungsgrad liegt bei 110,2 Prozent.
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Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Hochrechnung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hervor, die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basiert. Insgesamt fliessen die Daten von 1'342 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 762 Milliarden Franken in die Hochrechnungen ein.

Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten starken Marktkorrekturen hatten die Deckungsgrade per Ende März 2020 im Durchschnitt auf 102,0 Prozent von 111,6 Prozent per Ende 2019 sinken lassen. Per Ende September 2020 liegen die Deckungsgrade im Durchschnitt nun wieder bei 110,2 Prozent. Damit befinden sich aktuell noch 7,5 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung. Ende März waren 45,7 Prozent der Rentenverpflichtungen nicht vollständig gedeckt. Ende 2019 waren es allerdings nur 1,1 Prozent.

Verantwortlich für die positive Entwicklung seit April sind die starken Erholungseffekte in den Anlagekategorien Aktien, wo sich die Performance von -18 Prozent per Ende März auf noch -1,6 Prozent per Ende September erholt hat. Immobilien machten eine Einbusse von -5,4 Prozent auf noch -0,9 Prozent praktisch wieder wett. Als Stütze erwies hat sich wegen der nochmals leicht gesunkenen Marktzinsen die Anlagekategorie Obligationen. Sie drehten in der entsprechenden Zeit ein Minus von 1,2 Prozent in ein Plus von 1,6 Prozent.

Aufrechterhaltung der Stabilität bleibt herausfordernd

Trotz verbesserter Marktsituation in den Monaten April bis September bleibt die finanziellen Stabilität mittelfristig für viele Vorsorgeeinrichtungen herausfordernd. Wegen des unverändert tiefen Zinsniveaus führe die Finanzierung «des unrealistisch hohen BVG-Mindestumwandlungssatzes» zwangsläufig zu ungewollter Umverteilung, heisst es in der Mitteilung. Gleichzeitig habe die Corona-Pandemie klar vor Augen geführt, wie rasch und wie massiv sich Marktverwerfungen, zumindest kurzfristig, auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen auswirken könnten.

Falls sich die volkswirtschaftliche Entwicklung weltweit im Jahr 2021 wie erwartet wieder ins Positive wende, dürften die meisten Vorsorgeeinrichtungen mittelfristig in der Lage sein, die negativen Auswirkungen auf ihre finanzielle Stabilität zu tragen oder die negativen Folgen zumindest zu mildern.

veröffentlicht: 13. Oktober 2020 13:55
aktualisiert: 13. Oktober 2020 13:55
Quelle: sda

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