Schweiz

Der Prämienschock bleibt aus: Durchschnittlicher Anstieg um 0,5 Prozent

· Online seit 22.09.2020, 12:37 Uhr
Gute Nachrichten für Versicherte in den meisten Kantonen: Die Krankenkassenprämien steigen nur moderat an. Überdurchschnittlich trifft es Tessiner und Jurassier.
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(mg) Die mittlere Prämie beläuft sich 2021 auf 316,50 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag bekanntgab. Das entspricht im Schnitt einem Anstieg von 0,5 Prozent. Wie bereits in den letzten zwei Jahren liege dieser unter dem mehrjährigen Mittel der Prämienanstiege. Seit 2010 haben sich die Prämien durchschnittlich um 3,2 Prozent erhöht.

Besonderen Grund zur Freude dürfen die Versicherten in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz und Zürich haben. In diesen Kantonen sinkt die Prämienlast sogar. Am stärksten in Appenzell Innerrhoden (-1,6 Prozent), aber auch in Zürich fällt sie mit -0,7 Prozent deutlich aus.

Am deutlichsten drückt der Prämienanstieg aufs Portemonnaie von Bewohnern und Bewohnerinnen der Kantone Basel-Landschaft, Jura, Luzern, Nidwalden, Thurgau, Tessin und Wallis. Dort steigen die Prämien um mehr als 1 Prozent an. Tessiner bezahlen nächstes Jahr im Schnitt 2,1 Prozent, Jurassier 2 Prozent. In den restlichen Kanton bewegt sich der durchschnittliche Anstieg unter 1 Prozent. Die Prämien werden jeweils so berechnet, dass sie die geschätzten Kosten des kommenden Jahres decken können.

Profitieren können die Versicherten zudem von einem Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen von 183 Millionen Franken und einem freiwilligen Reserveabbau von 28 Millionen Franken. Das BAG hat dies genehmigt. «Das entspricht einer Gesamtsumme von 211 Millionen Franken, die an die Versicherten zurückfliesst», heisst es in der Mitteilung.

Reserven übersteigen 11-Milliarden-Franken-Grenze

Insgesamt würden die Reserven der Versicherer 2020 die 11-Milliarden-Franken-Grenze übersteigen. Das sei grundsätzlich positiv, aber «der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine Mehrheit der Versicherer noch über zu hohe Reserven verfügt.» Erst letzte Woche hat der Bundesrat vorgeschlagen, die entsprechende Verordnung anzupassen. Dies solle den Krankenversicherern den Anreiz zu geben, die Prämien möglichst kostengerecht zu berechnen und so übermässige Reserven zu vermeiden.

Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Ebenso auch eine zweite Vorlage, von der sich der Bundesrat eine tiefere Prämienlast verspricht. Mit dem zweiten Massnahmenpaket des Kostendämpfungsprogramms will der Bundesrat unter anderem erreichen, dass vor einer Konsultation durch einen Spezialisten erst ein Hausarzt oder eine Gemeinschaftspraxis aufgesucht werden muss. Insgesamt erhofft sich der Bundesrat von diesem Paket Einsparmöglichkeit von knapp einer Milliarde Franken.

veröffentlicht: 22. September 2020 12:37
aktualisiert: 22. September 2020 12:37
Quelle: CH Media

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