Gesetzesanpassung

Deshalb solltest du dieses Jahr noch die Töffprüfung machen

17.06.2020, 12:53 Uhr
· Online seit 17.06.2020, 10:07 Uhr
Wer die grossen Maschinen fahren will, muss sich ab 2021 zuerst zwei Jahre auf einem kleinen Motorrad beweisen. Diese und weitere Gesetzesänderungen sorgen neben Corona-Nachwirkungen zurzeit für regen Zulauf bei den Strassenverkehrsämtern.
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Dem einen oder anderen sind vielleicht die vielen Motorradfahrer mit einem blauen «L» aufgefallen. Dies hat mehrere Gründe: Einerseits können Junglenker nur noch dieses Jahr nach dem Absolvieren der theoretischen Prüfung direkt grosse Motorräder fahren. Dies ändert sich 2021. Dann passt die Schweiz ihr Strassenverkehrsgesetz den bestehenden Regelungen der EU an. Andererseits konnten während des zweimonatigen Lockdowns aber auch keine Prüfungen absolviert werden. Es besteht also Nachholbedarf.

Erhöhte Nachfrage 

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) stellt zurzeit tatsächlich eine erhöhte Nachfrage fest, sowohl bei Theorieprüfungen als auch bei den praktischen Prüfungen. Dies bestätigt Mediensprecherin der asa, Monica Di Mattia: «Erfahrungsgemäss hätten in den rund zwei Monaten des Lockdowns ungefähr 32‘000 praktische und 28‘000 theoretische Fahrprüfungen stattgefunden.» Di Mattia führt die vielen Lernfahrer damit hauptsächlich auf den Nachholbedarf zurück – und weniger auf die Gesetzesanpassung. Zudem gäbe es einen saisonalen Einfluss, da Motorradprüfungen sowieso jeweils im Frühling stark nachgefragt seien.

Aus für den Direkteinstieg

Dennoch dürfte sich der eine oder andere junge Motorradfahrer vorausschauend noch dieses Jahr für eine Prüfung entscheiden. Im Moment muss er nämlich noch nicht für zwei Jahre auf einer kleinen Maschine fahren, sondern kann sofort mit dem grossen Motorrad beginnen. So sehen die Änderungen ab dem nächsten Jahr konkret aus:

Grosse Motorräder: Ab dem nächsten Jahr kann man nicht mehr direkt bei der Kategorie «A» einsteigen, sondern muss vorerst für mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung gefahren werden. Ausnahmen gelten für Mechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten, die von Berufs wegen auf einen Ausweis für grosse Motorräder angewiesen sind.

Kleine Motorräder: Ab 2021 fallen sie in die Kategorie «AM». Kleinmotorräder mit 50ccm, 4kw und maximal 45 km/h kann man neu bereits im Alter von 15 Jahren fahren. Bis heute war diese Kategorie unter dem Namen «A1» bekannt. Der Praktische Grundkurs fürs Motorradfahren muss nur noch einmal in zwölf Lektionen absolviert werden. Derzeit sind es auf der ersten Stufe acht Stunden – und beim Aufstieg in die Kategorie «A» muss man nochmals sechs Stunden absolvieren.

Wer also unbedingt noch auf das Motorrad umsatteln will, sollte dies unbedingt noch dieses Jahr machen.

veröffentlicht: 17. Juni 2020 10:07
aktualisiert: 17. Juni 2020 12:53
Quelle: PilatusToday

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