Vor 80 Jahren

Die letzte zivile Schweizer Hinrichtung: Der Fall Vollenweider

18.10.2020, 09:28 Uhr
· Online seit 18.10.2020, 07:33 Uhr
Am 18. Oktober 1940 wurde der Zürcher Hans Vollenweider in Sarnen hingerichtet. Noch heute steht die Guillotine, mit welcher der Dreifachmörder enthauptet wurde, in der Zentralschweiz.
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Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1879, wurden alle neun zivilrechtlichen Todesurteile mit der «Guillotine von Luzern» vollstreckt, so auch die des damals 32-jährigen Hans Vollenweiders. Wie aufgrund von gescheiterten Geschäften, unglücklichen Fügungen und gebrochenem Vertrauen, aus einem freundlichen Jungen ein Dreifachmörder wurde.

Die Jugend

«Merkwürdigerweise war der junge Hans Vollenweider ein sehr lieber Mensch», sagte Schulfreund Franz Matouschek in einem Dokumentarfilm über Vollenweider. Zu seiner Kindheit schreibt Hans Vollenweider später: «Über meine Jugendzeit ist nichts erwähnenswert, als dass dieselbe seit meinem achten Lebensjahr unter dem Eindruck der finanziellen Misere stand.» Dies, weil sein Vater den Arbeitsplatz verlor und die Familie nicht mehr unterstützen konnte. Im jungen Hans entfachte das einen Drang zur Arbeit, um sich eine sichere Existenz zu schaffen.

Hans Vollenweider durfte bei der Inneneinrichtungsfirma Spörri eine Lehre zum Buchhalter anfangen. 1933 gerät das Unternehmen jedoch in eine Krise und Vollenweider wird entlassen, während in der Schweiz die Wirtschaftskrise herrscht. Viele Leute kämpfen mit der Armut. So auch Vollenweider, nachdem sein Versuch ein Kino zu führen scheitert. Er sieht in sich selbst seinen gescheiterten Vater. «Haben sie eine Ahnung davon, wie es einem zumute ist, wenn man trotz besten Willens, trotz aller Anstrengungen, alle Pläne in Nichts zerrinnen sieht», beschreibt Vollenweider seine damalige Situation in seinem Lebenslauf.

Der Wandel

Nach all den Rückschlägen fängt Vollenweiders Wertesystem an zu kippen. So kommt es, dass er die Idee eines Kollegen, eine Bank im Kanton St. Gallen auszurauben, in die Tat umsetzt. Nachdem einiges nicht nach Plan verläuft, flüchtet er ohne grosse Beute aus der Bank. Niemand erkennt ihn, doch ein Jahr später meldet ihn sein Kollege bei der Polizei. Vollenweider wird zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 28-Jährige ist am Tiefpunkt seines bisherigen Lebens.

Obwohl er die Haft absitzt und fest entschlossen ist, sich nach seiner Entlassung wieder ins normale Leben zu integrieren, führen Zweifel eines Psychiaters dazu, dass er für weitere drei Jahre verwahrt werden soll und der erhoffte Neuanfang in weite Ferne rückt. Zu viel für Vollenweider. Von seinem ersten Urlaub kehrt er nie zurück. Im Elternhaus stiehlt er 500 Franken, kauft damit Pistolen und will nach Deutschland flüchten. Um an einen Wagen und Ausweis zu kommen, sucht sich Vollenweider im Zürcher Tagblatt einen Chauffeur, den alleinstehenden Hermann Zwyssig. Diesen überzeugt er mit einem verlockenden Jobangebot Richtung Lausanne zu fahren. Nach einem Zwischenstopp an der Grenze der Kantone Zürich und Zug schiesst er dem Chauffeur von hinten in den Kopf und versenkt die Leiche am östlichen Ufer des Zugersees.

Die Flucht

Da Vollenweider das Geld ausgeht, entschliesst er sich – zurück in Zürich – einen Postboten zu überfallen. Der Pöstler Emil Stoll wehrt sich aber, woraufhin er von Vollenweider erschossen wird. Nun wird landesweit nach ihm gesucht. In Luzern will er sich eine neue Existenz aufbauen. Im Hotel Engel in Sachseln kommt er an ein Bewerbungsgespräch. Unter dem Namen des von ihm ermordeten Chauffeurs Hermann Zwyssig bekommt Vollenweider die Stelle als Portier. Hier begeht er den entscheidenden Fehler. Er lässt Hemden, die er in Zürich einer Wäscherei übergab, an seine neue Adresse in Sachseln schicken. Die Besitzerin der Wäscherei erstattet Anzeige, da die Hemden blutverschmiert waren.

Als der Sachsler Dorfpolizist Alois von Moos im Hotel Engel eintrifft, steht ihm die Nervosität ins Gesicht geschrieben. Der 23-Jährige konfrontiert Vollenweider auf seinem Zimmer. Im Verlauf des Gesprächs kommt es zum Handgemenge. Ein Ausrutscher auf dem Holzparkett wird von Moos zum Verhängnis. Vollenweider schiesst ihm in den Bauch, seine letzte Tat als freier Mann. Der Wirt des Hotels kann Vollenweider mit der Hilfe eines Gastes überwältigen und übergibt ihn den Behörden. Von Moos erliegt im Spital seinen Verletzungen und hinterlässt eine Familie.

Das Urteil

Der Fall wurde zuerst von Obwalden an den Kanton Zug abgeschoben, der ebenfalls die Todesstrafe kannte. Doch Vollenweider behauptete plötzlich, dass der Mord an Chauffeur Zwyssig in Bern passiert sei, um der Todesstrafe in Zug zu entgehen. In Zürich hätte ihn die lebenslange Verwahrung erwartet, doch dies entsprach nicht den Vorstellungen der Obwaldner Justiz. Eine Auslieferung wurde abgelehnt und Hans Vollenweider wurde am 19. September vom Obwaldner Kantonsgericht für den Mord an Alois von Moos zum Tode verurteilt. Die beiden anderen Opfer wurden beim Urteil nicht berücksichtigt. Am frühen Morgen des 18. Oktobers 1940 wurde er hingerichtet, nachdem er auf eine Henkersmahlzeit und letzte Worte verzichtete.

«Die Hinrichtung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und dauerte nur wenige Minuten», sagt Sibylle Gerber vom Historischen Museum Luzern auf Anfrage von PilatusToday und Tele1. Die Guillotine, welche zuerst dem Kanton Zürich gehörte und nach der dortigen Abschaffung der Todesstrafe ihren Weg 1904 nach Luzern fand, wurde für die letzten fünf Hinrichtungen verwendet.

Der Entscheid des Obwaldner Kantonsgerichts war keineswegs unumstritten, denn die Abschaffung der Todesstrafe in der Schweiz war bereits 1938 per Volksabstimmung beschlossen worden. Vor Inkrafttreten des Beschlusses am 1. Januar 1942, galt immer noch das kantonale Strafgesetz der einzelnen Kantone. So wurde die «Guillotine von Luzern» zum neunten und letzten Mal zum Werkzeug der Justiz.

veröffentlicht: 18. Oktober 2020 07:33
aktualisiert: 18. Oktober 2020 09:28
Quelle: PilatusToday

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