Gemäss internem Papier

Der Bundesrat plant Impf-Privilegien

23.02.2021, 18:13 Uhr
· Online seit 23.02.2021, 07:33 Uhr
Wer sich in den kommenden Wochen und Monaten gegen das Coronavirus impfen lässt, soll Vorteile gegenüber Ungeimpften haben. Was schon verschiedentlich diskutiert wurde, scheint nun Tatsache. Das zeigen Recherchen des «Blick».

Quelle: PilatusToday

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Der sogenannte «Green-Pass» aus dem Impf-Vorreiter-Land Israel ist bekannt: Wer geimpft ist, erhält einen grünen Corona-Impfpass und kann damit wieder ins Fitnesscenter oder ins Theater. Auch in der Schweiz erlebt diese Art der Vorzugsbehandlung von Geimpften eine gewisse Popularität. Wenn sie auch zu kontroversen Diskussionen führt.

Der Bundespräsident Guy Parmelin hatte es bereits in der «NZZ am Sonntag» angetönt: Er könne sich solche Privilegien für Geimpfte durchaus vorstellen. «Private Veranstalter können grundsätzlich machen, was sie wollen, sie können Nichtgeimpfte ausschliessen. Wenn ein Musikfestival einen Impfnachweis verlangt, fände ich das nachvollziehbar.» So Parmelin gegenüber der Wochenzeitung.

Wie sich nun zeigt, kommt diese Haltung des SVP-Magistraten nicht von ungefähr. Dem «Blick» liegt ein vertrauliches «Aussprachepaper» des Innendepartements von Gesundheitsminister Alain Berset vor. Aufgrund dessen hat der Bundesrat Beschlüsse gefasst. Ziel sei es, so die Tageszeitung, der Bevölkerung einen Anreiz zu geben, sich impfen zu lassen, um damit möglichst viele Menschen zu schützen. So soll die Landesregierung beschlossen haben, die Vorzugsbehandlung der Geimpften zu ermöglichen, ohne eine zusätzliche gesetzliche Grundlage. Diese wurde vor einigen Wochen vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gefordert (PilatusToday berichtete).

Mit Impf-Pass oder negativem Test ins Restaurant

Die Pläne des Bundesrates sehen demnach vor, dass Geimpfte wieder in Clubs und Theater dürfen, oder im Inneren eines Restaurants bewirtet werden können. «Betreiber und Veranstalter müssten in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung verlangen», heisst es gemäss «Blick» wörtlich im Papier.

Aber, und das ist wichtig: Wer noch keine Impfung hat, wird nicht benachteiligt. Die entsprechende Person muss jedoch einen negativen Test vorweisen können oder vor Ort einen Schnelltest machen. Das gilt für Personen, die sich wegen Allergien oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen können, oder für jene, die noch keinen Impftermin erhalten haben.

Privilegien für den Sommer – nicht im öV

Gemäss dem Aussprachepapier sollen diese Impfprivilegien jedoch erst zur Anwendung kommen, wenn der Grossteil der Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen. Gemäss dem heutigen Stand wäre dies wohl im Mai oder Juni der Fall. Und die Bevorzugung würde mit dem Erreichen der Herdenimmunität enden. Gemäss dem Papier würde die Zeit der Privilegien also nur «wenige Wochen betragen». Aber, klar ist: Die Vorzugsbehandlung für Geimpfte würde zwischen Mai/Juni und September zur Anwendung kommen. Es ist also ein Freipass für den Sommer.

Bundesrat Parmelin sagte im Interview am Sonntag noch, dass eventuell auch im öV Geimpfte Vorzüge geniessen könnten. Unter Umständen dürften sie auf die Maske verzichten, während Ungeimpfte weiterhin die Maske tragen müssten.

Dies scheint nun jedoch vom Tisch: Laut dem Aussprachepapier würde die Maskenpflicht auch für Geimpfte gelten. Grund sei einerseits die Beförderungspflicht und andererseits der zu grosse Aufwand, die Passagiere zu kontrollieren. Auch in Spitälern und in öffentlichen Gebäuden soll kein Unterschied gemacht werden.

veröffentlicht: 23. Februar 2021 07:33
aktualisiert: 23. Februar 2021 18:13
Quelle: PilatusToday

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