Verschärfte Massnahmen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Lockdown

14.01.2021, 11:54 Uhr
· Online seit 13.01.2021, 16:55 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch die bestehenden Massnahmen um fünf Wochen verlängert und zusätzlich einschneidende Massnahmen beschlossen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Was hat der Bundesrat heute alles beschlossen?

Die ausführliche Übersicht zu den heutigen Massnahmen sind in diesem Artikel aufgeführt.

Was hat nun alles geschlossen?

Der Bundesrat hat die bestehenden Massnahmen verlängert. Das heisst Restaurant, Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben zu. Zusätzlich werden alle Läden und Märkte geschlossen, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort.

Was sind «Güter des täglichen Bedarfs»?

Der Bundesrat hat hier eine sehr detaillierte Liste zur Verfügung gestellt.

Offen bleiben können Einkaufsläden (inkl. Kioske und Tankstellenshops) und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, und dazu gehören in erster Linie Lebensmittel, aber auch eine Reihe weiterer Produkte, nämlich:

  •  Drogerieprodukte wie Seife, Deos, Parfums, Hautcrèmes, Kosmetika oder Windeln.
  • Koch- und Essgeschirr, Kochutensilien
  • Wasch- und Reinigungsmittel
  • Zeitungen, Papier- und Schreibwaren
  • Pflanzen und Blumen
  • Bau- und Gartenartikel
  • Fotoverbrauchsartikel, Akkus und Batterien
  • Tiernahrung und Produkte zur Tierhygiene

Der Kauf von Kleidern und Schuhen ist also vorläufig nicht mehr möglich?

Der Verkauf von Kleidern wie Jacken, Pullover, Hosen oder Schuhen ist verboten. Einzig Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung dürfen verkauft werden.

Was hat denn konkret noch offen?

Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter-, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte sowie Blumenläden dürfen offen bleiben. Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen müssen zwischen 19.00 und 6.00 Uhr sowie sonntags schliessen – auch in Bahnhöfen und Flughäfen.

Sind Tankstellenshops jetzt wieder länger geöffnet?

Der Bundesrat hat heute auch gewisse Lockerungen beschlossen. So dürfen Läden, Tankstellenshops und Kioske am Abend wieder länger als 19.00 Uhr geöffnet haben. Ausserdem dürfen sie auch am Sonntag wieder öffnen.

Nur noch 5 Personen – zählen da die Kinder auch dazu?

Ja. Bei der vom Bundesrat beschlossenen 5-Personen-Regel werden die Kinder auch mitgezählt.

Und wie sieht es mit der 2-Haushalte-Regelung aus?

Der Bundesrat hat darauf verzichtet eine Einschränkung vorzunehmen. Es gilt aber die Empfehlung die 5-Personen aus maximal 2-Haushalten zusammenzusetzen.

Bis wann gelten die Bestimmungen?

Sie gelten ab dem Montag 18. Januar und vorerst bis am 28. Februar.

Quelle: CH Media Video Unit

Muss ich jetzt ins Home-Office gehen?

Wahrscheinlich ja. Es kommt aber auf den Betrieb an. Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Aufgabe möglich und mit «verhältnismässigem» Aufwand möglich ist.

Werde ich dafür entschädigt?

Vermutlich nicht. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden nämlich keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.

Wie geht es mit den Schulen weiter?

Im Moment bleibt alles beim Alten. Die Primar- und Sekundarschulen bleiben offen. Es laufen jedoch Gespräche mit den Kantonen, falls sich die Situation wegen der mutierten Corona-Version verschlechtern sollte.

Gilt mein Restaurant nun als Härtefall?

Restaurants und Fitnesscenter gelten neu automatisch als Härtefall. Denn sämtliche Unternehmen, die wegen behördlichen Verordnungen seit dem 1. November mindestens 40 Tage schliessen mussten, gelten nun als Härtefälle. Dies erfüllen sämtliche Unternehmen, die aktuell geschlossen sind und noch bis Ende Februar geschlossen bleiben müssen. Darunter fallen vermutlich auch Gastrobetriebe, die auf Take Away umgestellt haben. Diesbezüglich ist beim Bund noch eine Anfrage hängig.

Wie viel Geld bekomme ich denn nun?

Das hängt vom einzelnen Betrieb ab. Den Unternehmen stehen nun jedoch 20 Prozent ihres Umsatzes als A-fonds-perdu-Beiträge zu – bis zu einem Maximum von 750’000 Franken. Alles dazu gibt es hier.

Quelle: CH Media Video Unit

Nochmal, der Kleiderladen macht zu, aber die Skigebiete bleiben offen?

So ist es. Die Wintersportorte können geöffnet bleiben. Aber: Die epidemiologische Lage und die Kapazitäten der Gesundheitsversorgung und im Contact Tracing müssen ausreichend vorhanden sein. Ausserdem sind strenge Schutzkonzepte vorgeschrieben und die Skiorte brauchen eine Bewilligung des Kantons.

Quelle: CH Media Video Unit

Hier kann die Medienkonferenz des Bundesrates nachgelesen werden.

(red.)

veröffentlicht: 13. Januar 2021 16:55
aktualisiert: 14. Januar 2021 11:54
Quelle: PilatusToday

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