Läden, Homeoffice und private Treffen

Diese Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen

14.01.2021, 11:58 Uhr
· Online seit 13.01.2021, 15:01 Uhr
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar verschärfte Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Ab dem nächsten Montag gilt eine Homeoffice-Pflicht und private Veranstaltungen werden auf fünf Personen beschränkt. Nur Läden mit Güter des täglichen Bedarfs dürfen geöffnet bleiben.

Quelle: CH Media Video Unit

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Der Bundesrat hat entschieden, dass die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert werden: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben somit bis Ende Februar geschlossen.

Zum anderen hat die Bundesregierung neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren. Neu gilt: Ab 18. Januar herrscht eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden beschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen wird verstärkt.

Mit dieser Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen will der Bundesrat auf die angespannte epidemiologische Lage reagieren. Neben den nach wie vor hohen Zahlen sei die Schweiz mit zwei neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten konfrontiert, so der Bundesrat.

Quelle: CH Media Video Unit

Verlängerung der Massnahmen um fünf Wochen

Die im Dezember beschlossenen Massnahmen werden um fünf Wochen bis Ende Februar verlängert. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben also geschlossen. Der Bundesrat verschärft zudem ab dem Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen.

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen einschränken

Es dürfen sich an privaten Veranstaltungen maximal noch fünf Personen treffen – Kinder inklusive. Die Menschenansammlungen im öffentlichen Raum wird ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs

Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Das Abholen von bestellten Waren ist ebenfalls weiterhin möglich.

Home-Office-Pflicht

Es gilt neue eine Home-Office-Pflicht, wo dies «mit verhältnismässigem Aufwand» umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden dabei aber keine Auslageentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosen.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz

Dies gilt, falls die Home-Office-Pflicht nicht eingehalten werden kann. In allen Innenräum gilt eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person darin befindet.

Schutz besonders gefährdeter Personen

Gefährdete Personen sollen Home-Office machen oder einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, werden besonders gefährdete Personen unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreit. Es besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Unterstützung für Härtefälle wird ausgebaut

Neben den erwähnten Verschärfungen will der Bundesrat jedoch den besonders betroffenen Unternehmen stärker und die Arme greifen. Neu werden Betriebe schneller als Härtefälle eingestuft. Wenn ein Unternehmen seit dem 1. November 2020 während insgesamt 40 Tagen behördlich geschlossen werden musste, gilt es neu automatisch als Härtefall. Dies gilt insbesondere für Restaurants, Bars und Diskotheken. Darunter fallen vermutlich auch Gastrobetriebe, die auf Take Away umgestellt haben. Diesbezüglich ist beim Bund noch eine Anfrage hängig. Es müssen keine weiteren Nachweise erbracht werden.

Quelle: CH Media Video Unit

Die betroffenen Unternehmen haben neu Anspruch auf 20 Prozent des Umsatzes als A-fonds-perdu-Beiträge – bis maximal 750'000 Franken.

veröffentlicht: 13. Januar 2021 15:01
aktualisiert: 14. Januar 2021 11:58
Quelle: PilatusToday

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