Coronavirus

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab heute Montag

06.12.2021, 10:31 Uhr
· Online seit 06.12.2021, 05:56 Uhr
Am Freitag hat der Bundesrat strengere Corona-Regeln beschlossen. Ab heute Montag treten sie in Kraft. Wir geben dir einen Überblick, was jetzt gilt.
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Wo gilt die erweiterte Maskenpflicht?

Überall, wo eine Zertifikatspflicht gilt, ist neu auch Maskenpflicht – beispielsweise in Bibliotheken, Museen oder Fitnesscentern.

Im privaten Rahmen hingegen gibt es keine Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es auch bei Chören, bei gewissen Sportarten wie zum Beispiel Schwimmen, oder im Restaurant beim Essen oder Trinken (wer sitzt, darf die Maske zum Konsumieren abnehmen).

Wo gilt 2G?

Das ist den Veranstaltern oder den Einrichtungen überlassen. Sie können diese Regel selbst einführen, in einem solchen Fall gibt es keine Maskenpflicht und auch sonst keine Beschränkungen.

Denkbar ist ein Einsatz der Regelung vor allem in der Gastronomie, beispielsweise in Nachtclubs. Dort ist die Maskenpflicht nicht permanent umsetzbar, deshalb darf nur im Sitzen konsumiert werden. So wäre ein Betrieb eines Nachtclubs wenig sinnvoll, wie beispielsweise die Reaktionen von verschiedenen Lokalen in St.Gallen gezeigt haben. Führen diese aber nun 2G ein, können sie auf sämtliche anderen Massnahmen verzichten.

Wo gilt die Zertifikatspflicht?

Überall in Innenräumen und für alle öffentlichen Veranstaltungen. Im Freien gilt ab 300 Personen eine Zertifikatspflicht. Bisher galt diese erst ab 1000 Personen. Beim Einkaufen braucht es aber weiterhin kein Zertifikat.

Was gilt im Büro?

Sind mehrere Personen in einem Raum, gilt eine Maskenpflicht. Der Bundesrat hat zudem eine «dringliche Empfehlung» für Homeoffice ausgesprochen. Eine erneute Homeoffice-Pflicht wurde von den Kantonen grossmehrheitlich abgelehnt, weswegen es der Bundesrat bei einer Empfehlung belässt.

Was ist mit der Gültigkeit der Tests?

Gemäss Bundesrat erhöht eine kürzere Gültigkeit der Tests deren Aussagekraft, deshalb wurde diese beschlossen: Ein Antigen-Schnelltest gilt nur noch für 24 Stunden. Der PCR-Test ist weiterhin 72 Stunden gültig.

Wie sieht es im privaten Rahmen aus? Zum Beispiel bei der Weihnachtsfeier oder einem Geburtstagsfest?

Hier gibt es keine Zertifikatspflicht. Der Bund empfiehlt eine solche jedoch. Findet das Fest in einem Restaurant statt, braucht man ohnehin ein Covid-Zertifikat. Die Gäste müssen sich zum Essen und Trinken setzen – es sei denn wiederum, ein Lokal beschliesst die 2-G-Pflicht.

Wie sieht es an den Schulen aus?

Die Mehrheit der Kantone lehnte eine Testpflicht in Schulen ab, deshalb verzichtete der Bundesrat darauf, diese einzuführen. Allerdings begrüsst er es, wenn Kantone diese Regelung selbst beschliessen und ist überzeugt, dass repetitive Tests nützlich sind.

In der Ostschweiz machen die Kantone Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden solche repetitiven Testungen, auch Graubünden bietet sie den Schulen an. Der Kanton St.Gallen verzichtet auf repetitives Testen und belässt es bei Ausbruchstests – es wird also erst dann getestet, wenn ein positiver Covid-19-Fall an einer Schule nachgewiesen wurde.

Ich will Reisen. Was muss ich beachten?

Die Schweiz hat alle Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Allerdings muss man bei der Einreise, also der Rückreise, in die Schweiz zwei PCR-Tests machen. Diese Regelung gilt nicht für Grenzgänger.

Ebenso gilt es natürlich die Regeln der Zieldestination zu beachten. So hat beispielsweise Deutschland die Schweiz neuerdings als Risikogebiet eingestuft – wer einreisen will und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

veröffentlicht: 6. Dezember 2021 05:56
aktualisiert: 6. Dezember 2021 10:31
Quelle: FM1Today

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