Ständerat-Diskussion

DNA-Gesetz bringt Erinnerungen an Emmer Vergewaltigungsfall zurück

22.09.2021, 21:35 Uhr
· Online seit 22.09.2021, 21:18 Uhr
Ermittler sollen bei Kriminalfällen mittels DNA-Spuren Aussagen zum Erscheinungsbild eines Täters oder einer Täterin machen können. So will es das Parlament. Dieses DNA-Profilgesetz ist jedoch nicht unumstritten.

Quelle: PilatusToday

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Mit der sogenannten Phänotypisierung können unter anderem Haar- und Augenfarben des Täters deklariert werden. So sollen Verbrechen einfacher aufgeklärt werden können. Das neue Gesetz wurde Jahre lang von Diskussionen über den Vergewaltigungsfall von Emmen begleitet. Eine Frau wird 2015 auf dem Heimweg vom Velo gerissen und vergewaltigt, dabei so stark verletzt, dass sie noch heute nicht mehr gehen kann. Der Täter wohl noch heute auf freiem Fuss.

Gefahr von Racial Profiling

Befürworter der Phänotypisierung versprechen sich in solchen Fällen eine bessere Eingrenzung und Fahndung möglicher Täter. Doch die Technologie bringt Tücken mit sich. Es bestehe Gefahr von «Racial Profiling», Unschuldige könnten aufgrund ihrer Hautfarbe in das Visier von Ermittlern geraten. Der Ständerat will deshalb mit einem engen Tatenkatalog möglichst entgegenwirken. Das neue Gesetz soll nur bei besonders schweren Delikten, wie Mord oder Vergewaltigung zum Einsatz kommen.

(red.)

veröffentlicht: 22. September 2021 21:18
aktualisiert: 22. September 2021 21:35
Quelle: PilatusToday

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