Militärjustiz

Drei weitere Verurteilungen wegen Totgeburt nach Ausschaffung

· Online seit 09.05.2021, 13:23 Uhr
Die Militärjustiz hat drei weitere Grenzsoldaten verurteilt, nachdem eine syrische Frau bei einer Abschiebung im Sommer 2014 eine Fehlgeburt erlitten hatte. Sie hätten Zivilcourage zeigen und gegen den Willen ihres Vorgesetzten eine Ambulanz rufen müssen, urteilten die Richter.
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Die drei Strafbefehle seien von der Militärjustiz erlassen worden, sagte ein Sprecher der Institution am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Artikel in der «SonntagsZeitung».

Der Chef der drei Grenzschützer war bereits 2018 wegen fahrlässiger sowie einfacher Körperverletzung und wegen des Nichtbefolgens von Dienstvorschriften zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt worden. Vom Vorwurf der versuchten Tötung sprach das Militärappellationsgericht den damals 58-Jährigen aber frei.

Das Schweizerische Grenzwachtkorps hatte am 4. Juli 2014 den Auftrag erhalten, eine Flüchtlingsgruppe von Vallorbe VD nach Domodossola (I) zurückzuführen. Den 36 Syrern, die im Nachtzug von Mailand nach Paris sassen, war zuvor an der schweizerisch-französischen Grenze von der französischen Grenzpolizei die Weiterreise untersagt worden.

Bei der Rückschaffung musste die Gruppe am Bahnhof Brig rund zweieinhalb Stunden warten, bis sie Platz in einem Zug fand. In dieser Zeit verschlechterte sich der Gesundheitszustand einer schwangeren Syrerin zusehends. Am Ende musste die von Schmerzen geplagte Syrerin gar in den Bahnwagen getragen werden.

In Domodossola brachte sie einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss medizinischem Gutachten war der Fötus schon vor dem Aufenthalt in Brig tot.

veröffentlicht: 9. Mai 2021 13:23
aktualisiert: 9. Mai 2021 13:23
Quelle: sda

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