Gewalt an Frauen

Frauenstreik-Kollektiv demonstriert in Luzern

26.11.2020, 10:51 Uhr
· Online seit 25.11.2020, 08:43 Uhr
Mit aufwühlenden Aussagen auf Transparenten demonstrierten am Mittwoch Mitglieder des Komitees Frauenstreik Luzern. Ihre Forderungen an die Politik sind einfach: Mehr als das Minimum tun.

Quelle: Pilatus Today

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«Ich sei ein Stück Scheisse und er würde mich fertig machen». «Er nahm einen Gasbrenner und hielt mir die Flammen vors Gesicht». Es sind schockierende Aussagen, mit denen rund 30 Frauen am Theaterplatz und an der Pilatusstrasse in Luzern die Passanten konfrontieren. Mit der Aktion demonstriert das Kollektiv Frauenstreik Luzern während der Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen».

Das ist Symptombekämpfung

«Weshalb bringen wir Mädchen dazu, sich anders anzuziehen, nachts nicht alleine nach Hause zu gehen, sich einen Pfefferspray zu besorgen? Das ist Symptombekämpfung», schreibt das Komitee Frauenstreik Luzern. Sie fordern von der Politik:

  • Die Umsetzung des Sexualstrafgesetzes gemäss Istanbuler Konvention. Das Fehlen von Zustimmung soll zum ausschlaggebenden Punkt bei Vergewaltigungen werden. 
  • Mehr finanzielle Mittel für Prävention und Erziehungsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt.
  • Unterstützung von Gesellschaftsstrukturen, die aktiv sexuelle Gewalt und Sexismus bekämpft. 

Bereits 2019 habe Kantonsratpräsidentin Fanaj den Kanton kritisiert. Luzern tue das Minimum vom Minimum zum Schutz vor häuslicher Gewalt. 2017 habe der Kanton die Koordinations- und Präventionsstelle Häusliche Gewalt um 40 Prozent gekürzt, heisst es weiter. Übrig geblieben seien «lächerliche» zehn Stellenprozente, ein halber Arbeitstag.

2021 werde die Sparmassnahme zwar wieder rückgängig gemacht, für Frauenstreik Luzern ist es eine Rückkehr zum Minimum. «Das ist kein Fortschritt. Und es ist ein Hohn gegenüber allen betroffenen Frauen.»

Auch in Schaffhausen wurde demonstriert:

Quelle: CH Media Video Unit / BRK News

Ein «Nein» reicht nicht

Die Zahlen lassen aufhorchen: 22 Prozent der Frauen haben im Verlauf ihres Lebens unerwünschte sexuelle Angriffe erlebt, zwölf Prozent der Frauen hatten gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr. Das ist jede achte Frau in der Schweiz. Dies soll sich ändern, fordern Frauenorganisationen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.

Das bestehende Sexualstrafgesetz stammt vom 1992. Dass ein Gesetz, das 28 Jahre alt ist, kaum mehr zeitgemäss ist, verwundert nicht. So gilt eine sexuelle Handlung erst dann als strafbar, wenn die betroffene Person durch Gewalt oder Drohung dazu genötigt wird.

Damit wird vom Opfer indirekt verlangt, dass es sich wehrt und sich allenfalls weiteren Verletzungen aussetzt. Häufig tritt der Fall jedoch ein, dass sich Betroffene nicht wehren können, weil sie in eine Art Schockstarre verfallen. Ein «Nein» allein genügt also nicht, damit eine sexuelle unerwünschte Handlung als strafbar angesehen wird.

Dagegen wollen verschiedenste Frauenorganisationen vorgehen und fordern daher eine Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Damit sollte auch endlich die Istanbul-Konvention (Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), die die Schweiz bereits 2018 übernommen hat, eingehalten werden.

In verschiedensten europäischen Ländern wurde das Sexualstrafrecht in den vergangenen Jahren angepasst. In Deutschland gilt die Vetolösung («Nein» heisst «Nein»), in Schweden hingegen die Zustimmungslösung («Ja» heisst «Ja»). Beide Möglichkeiten stehen bei der Revision des Strafgesetzbuches zur Diskussion.

Vergewaltigung soll neu definiert werden

Der aktuelle Gesetzestext legt nahe, dass nur weibliche Personen Opfer von Vergewaltigungen werden und vormals Männer die Täter sind. Weiter wird als Vergewaltigung eine nicht einvernehmliche vaginale Penetration verstanden. Neu sollen auch oralen und analen Penetration als Vergewaltigung definiert werden, unabhängig davon ob es sich beim Opfer um eine Frau oder einen Mann handelt. In einem revidierten Gesetz soll die sexuelle Selbstbestimmung im Fokus stehen, fordern Frauenstreik Kollektive der Schweiz.

Im Januar 2020 hat die Rechtskommission des Ständerats beschlossen das Sexualstrafrecht zu überarbeiten. Im Herbst 2020 hätten die ersten Ergebnisse vorliegen sollen. Bisher wurde aber noch keine Revision vorgelegt.

(hch)

veröffentlicht: 25. November 2020 08:43
aktualisiert: 26. November 2020 10:51
Quelle: PilatusToday

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