Bundesrat-Entscheid

Einheitliche Maskenpflicht gilt ab Montag

19.10.2020, 19:16 Uhr
· Online seit 18.10.2020, 17:32 Uhr
Ab Montag wird die Maskenpflicht in der ganzen Schweiz vereinheitlicht. Einkaufen geht nur noch mit Schutzmaske. Und auch bei privaten Feiern gelten neue Einschränkungen.
Anzeige

Es sei jetzt Zeit, dass das «Gstürm» aufhöre, wer für was zuständig sei, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Sonntag vor den Medien. «Jetzt zählt jeder Tag». Darum habe der Bundesrat an einer ausserordentlichen Sitzung mehrere neue Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschossen. So gilt ab Montag schweizweit eine einheitliche, erweiterte Maskenpflicht. In allen öffentlich zugänglichen Räumen muss somit eine Maske getragen werden. Das gilt unter anderem für Läden, Konzertlokale und Bahnhöfe.

Quelle: CH Media Video Unit

Ebenso muss das Personal in Restaurants eine Maske tragen. Auch Gäste müssen eine Maske tragen, zumindest bis sie am Tisch sitzen. In Restaurants und Bars aber auch in Clubs, Tanzlokalen und Diskotheken ist die Konsumation im Stehen schweizweit verboten. Diese Regeln habe man mit den Kantonen erarbeitet und erlassen. Weiterhin bleibe die Umsetzungshoheit bei den Kantonen, diese seien auch frei darin, weitergehende Massnahmen zu erlassen.

Die Übersicht über die bundesrätlichen Massnahmen

Eine weitere beschlossene Einschränkung betrifft die Grösse von Versammlungen. Neu sollen sich nicht mehr als 15 Personen an öffentlichen Orten versammeln dürfen. Private Anlässe mit mehr als 100 Personen müssen ein Schutzkonzept haben und sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden. Aber auch für kleinere private Feiern gelten neue Regeln: Nehmen mehr als 15 Frauen und Männer an einem solchen Anlass teil, so muss der Veranstalter die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben. Ebenfalls darf ab 16 Personen nur noch im Sitzen konsumiert werden. «Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen», heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.

Zurück ins Homeoffice

Dafür spricht der Bundesrat wieder eine Empfehlung zum Homeoffice aus. «Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten», schreibt der Bundesrat. Mit dem Arbeiten zu Hause könnten «grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden». Zudem werde so auch das Risiko reduziert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssten.

«Der starke Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist besorgniserregend», heisst es in der Mitteilung. Ziel sei es auch, «den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können.» Trotz der Einschränkungen solle «das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können». Sprich: Ein erneuter Lockdown solle verhindert werden.

Kein generelles Verbot von Grossveranstaltungen

Sowohl Sommaruga wie auch Alain Berset fügten an, dass weitere Massnahmen auf Bundesebene zu einem späteren Zeitpunkt möglich seien. «Wir hoffen, dass die Massnahmen nun die Kurve abflachen lassen. Aber wir sind bereit, auch einschneidendere Massnahmen zu erlassen, wenn es nötig werden sollte», so Sommaruga. Berset sagte, «wir müssen keine Angst vor dieser zweiten Welle haben, aber Respekt». Er rief zudem in Erinnerung, dass der beste Weg, Virusübertragungen zu reduzieren, eine Reduktion der sozialen Kontakte sei.

Von einem generellen Verbot von Grossveranstaltungen wollte Sommaruga noch nichts wissen. Aber sie rief die Kantone dazu auf, «genau zu überprüfen, ob Grossveranstaltungen derzeit noch möglich sind». Sollte sich die Situation weiter zuspitzen, so sei es aber schon möglich, dass der Bund auch hier das Heft zurück in die Hand nehme. Derzeit können die Kantone entscheiden, ob sie Grossveranstaltungen erlauben. Dazu gehören unter anderem Fussball- und Eishockeyspiele.

(mg)

veröffentlicht: 18. Oktober 2020 17:32
aktualisiert: 19. Oktober 2020 19:16
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch