Bundesrat

Einreiseregeln und Covid-Zertifikat: Die fünf wichtigsten Fragen zur Medienkonferenz

19.01.2022, 16:45 Uhr
· Online seit 19.01.2022, 16:32 Uhr
Der Bundesrat hat die bestehenden Massnahmen mit wenigen Ausnahmen bis Ende März verlängert. Ausserdem wurden die Bestimmungen für Einreisen in die Schweiz angepasst. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch bekanntgegeben. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen zur Medienkonferenz.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

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Was wurde heute beschlossen?

Der Bundesrat hat beschlossen, alle Massnahmen bis Ende März zu verlängern. Einzig die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne sind bis Ende Februar befristet. Zudem wurde die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenenzertifikate von 365 auf 270 Tage verkürzt.

Neu müssen Geimpfte und Genesene kein negatives Testergebnis bei der Einreise in die Schweiz vorweisen. Bei getesteten Personen wird auf einen zweiten Test vier bis sieben Tage nach der Ankunft verzichtet.

Weitere Massnahmen:

  • Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten in Diskotheken und auf Veranstaltungen entfällt.
  • Neue Priorisierung für PCR-Tests
  • Hinreichende Kapazitäten des Contact Tracing sind keine Voraussetzung für Bewilligungen von Grossveranstaltungen mehr.
  • Antigen-Schnelltests sind vorübergehend für ein Schweizer Covid-Zertifikat für Genesene gültig

Können die Massnahmen vielleicht schon früher gelockert werden?

Alain Berset sprach an der Medienkonferenz am Mittwoch von einer «positiven Entwicklung». Die Fallzahlen seien zwar hoch, die Hospitalisationen würden aber eher sinken. Die Schweiz stehe wohl kurz vor einem Wendepunkt hin zur endemischen Lage. Deshalb soll die Situation im Bundesrat bereits in zwei Wochen, am 2. Februar, erneut besprochen werden. Allenfalls könne bereits dann gelockert werden.

Wie lautet die neue Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests?

Weil die Testkapazitäten derzeit knapp sind, empfiehlt der Bund den Kantonen eine Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests. Diese lautet wie folgt:

  • Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person
  • Repetitive Testung in Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Behindertenheimen)
  • Repetitive Testung in kritischen Infrastrukturen (Definition durch Kantone)
  • Testung von symptomatischen Personen (auch mit Antigen-Schnelltests möglich)
  • Repetitive Testung an Schulen
  • Repetitive Testung in Betrieben
  • Testen zwecks einer beruflichen oder privaten Reise (sofern PCR zwingend)
  • Testen auf Wunsch (für Testzertifikate)

Was ändert sich bei der Einreise in die Schweiz?

Bis anhin mussten auch Geimpfte und Genesene ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen-Schnelltest) bei der Einreise vorzeigen. Neu entfällt die Testpflicht für Personen mit einem Impf- oder Genesenen-Zertifikat. Sprich: Für die Einreise in die Schweiz gilt 3G.

Zudem müssen Getestete neu keinen weiteren Test in der Schweiz nach vier bis sieben Tagen machen. Dies wurde aufgrund der knappen Testkapazitäten beschlossen.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

Wieso wurde die Gültigkeit der Covid-Zertifikate auf 270 Tage verkürzt?

Die Impfzertifikate sind neu nur noch 270 anstatt 365 Tage gültig. Der Bundesrat hat die Gültigkeitsdauer angepasst, damit das Schweizer Zertifikat auch in der EU gültig bleibt. Auch das Genesenenzertifikat ist nur noch 270 Tage gültig.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

(gbo)

veröffentlicht: 19. Januar 2022 16:32
aktualisiert: 19. Januar 2022 16:45
Quelle: FM1Today

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