Menschenrechtshof

Einreisesperre gegen kriminellen Kosovaren war verhältnismässig

· Online seit 07.07.2020, 16:26 Uhr
Weil er wegen Drogendelikten verurteilt wurde, musste ein Kosovare die Schweiz verlassen. Er wehrte sich gegen die Einreisesperre. Die Richter in Strassburg bestätigten nun das Schweizer Urteil.
Anzeige

(mg) Die Einreisesperre gegen einen 44-jährigen Kosovaren war rechtens. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, wie er am Dienstag mitteilte. Der wegen mehreren Drogendelikten verurteilte Mann musste 2015 für sieben Jahre die Schweiz verlassen. Er wehrte sich durch alle Instanzen gegen das Urteil und gelangte schliesslich nach Strassburg.

Der Kosovare hat den Landesverweis angefochten und angegeben, dass es unverhältnismässig sei, dass er seine Frau und seinen Sohn nicht mehr besuchen könne. Diese litten an unterschiedlichen Krankheiten und seien auf seine Hilfe angewiesen. Der EGMR führt nun in seinem Urteil aus, dass der Vater zwar eine wichtige Bezugsperson sei, er aber nicht täglich in der Pflege eingebunden war. Auch habe der Mann gar nicht so intensiven Kontakt mit seiner Familie gepflegt. Das Urteil der Schweizer Behörden sei daher verhältnismässig gewesen.

veröffentlicht: 7. Juli 2020 16:26
aktualisiert: 7. Juli 2020 16:26
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch