Schweiz

Elektronische Signatur: Bundesrat erlaubt vorübergehend Identifikation per Video

01.04.2020, 10:52 Uhr
· Online seit 01.04.2020, 10:49 Uhr
Um Reisen und persönliche Kontakte zu vermeiden, kann man sich neu per Video identifizieren lassen, um eine elektronische Unterschrift zu erhalten. Das hat der Bundesrat beschlossen.
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Das Bedürfnis, Verträge rechtsgültig digital abzuschliessen, sei mit dem Coronavirus gestiegen, schreibt der Bundesrat am Mittwoch in einer Mitteilung. «Die Unternehmen, die Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen anbieten, stellen eine erhöhte Nachfrage fest.» Bisher habe man sich für eine digitale Unterschrift persönlich registrieren und identifizieren lassen müssen.

Die Kontakte und Reisen, die dadurch entstehen, will der Bundesrat nun vermeiden. Er ändert die Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) und macht die Identifikation per Video befristet für sechs Monate möglich. Dies war bisher nur im Finanzsektor, beispielsweise für Kontoeröffnungen der Fall.

Sollte die Lage sich vor Ablauf der Geltungsdauer von sechs Monaten entspannen, wird der Bundesrat die Bestimmung früher aufheben. Während der Änderung gesetzte elektronische Signaturen bleiben unbefristet gültig. (agl)

veröffentlicht: 1. April 2020 10:49
aktualisiert: 1. April 2020 10:52
Quelle: CH Media

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