Nach Erdbeben

Erste Schweizer Visa für obdachlose Verwandte aus der Türkei ausgestellt

25.02.2023, 13:32 Uhr
· Online seit 25.02.2023, 12:23 Uhr
Die Schweiz hat die ersten Visa für vom Erdbeben betroffene Verwandte von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen türkischen und syrischen Staatsangehörigen ausgestellt. Voraussichtlich dürften bald weitere rund 40 Visa folgen.
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Bei den Personen, die am Freitag ein entsprechendes Visum erhielten, handelt es sich um zwei Betroffene aus der Türkei, wie Christine Schraner Burgener, Chefin des Staatssekretariats für Migration (SEM) in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF sagte.

Insgesamt seien rund 2000 Anfragen eingegangen. Die Leute wüssten nun, welche Papiere sie einreichen müssten, um ein Visum zu erhalten. Wie viele Visa letztlich ausgestellt werden, sei offen. Bislang gebe es insgesamt 52 Gesuche.

Situation wird laufend überprüft

Ob die Möglichkeit für vereinfachte Visa auch auf betroffene Geschwister ausgedehnt werden soll, wie dies von Politikern gefordert wird, liess Schraner Burgener offen. «Wir müssen jetzt schauen, welche Erfahrungen wir machen und wie viele Gesuche und von welchem Verwandtschaftsgrad gestellt werden», sagte sie weiter.

«Wenn wir die Möglichkeit auf die Geschwister ausgedehnt hätten, gäbe es eine noch längere Warteschlange», sagte sie. Ziel sei aber gewesen, rasch zu handeln. Aber die Situation werde laufend überprüft.

Visa gelten nur für 90 Tage

Zur beschränkte Dauer auf 90 Tage sagte sie, es handle sich um ein Schengen-Visum. Die Schweiz müsse sich an die Schengen-Regeln halten. Es geh darum, dass Betroffene in einer ersten Zeit ein Dach über dem Kopf erhalten und sich erholen können.

Der Sinn sei, dass der Wiederaufbauprozess im betroffenen Gebiet nach drei Monaten so weit fortgeschritten sei, dass die Verwandten dann wieder zurückkehren könnten. Natürlich werde aber jeder Fall einzeln angeschaut.

Fast-Track-Verfahren für Gesuche

Nach den beiden Erdbeben, die rund 47'000 Todesopfer zur Folge hatten, führte die Schweiz ein sogenanntes Fast-Track-Verfahren für Visumgesuche aus der betroffenen Region in der Türkei und in Syrien ein. Davon kann profitieren, wer durch das Erdbeben die Wohnung verloren hat und über enge Verwandte in der Schweiz verfügt.

Dazu zählen Ehegatten, Eltern, Grosseltern, Kinder sowie minderjährige Enkelkinder - nicht aber Geschwister. Die Angehörigen in der Schweiz müssen über die Schweizer Staatsangehörigkeit, eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Niederlassungsbewilligung C verfügen.

(sda/red.)

veröffentlicht: 25. Februar 2023 12:23
aktualisiert: 25. Februar 2023 13:32
Quelle: sda

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