Bluttat in St. Gallen

«Es befand sich eine zweite Frau in der Wohnung»

03.09.2020, 16:43 Uhr
· Online seit 03.09.2020, 15:13 Uhr
Neue Erkenntnisse zum Gewaltdelikt in St.Gallen: Der 22-jährige Täter war wohl verwirrt und wählte sein 46-jähriges Opfer zufällig aus. Die Frau starb durch massive Schläge an einem Schädel-Hirn-Trauma, der Mann durch mehrere Schüsse der Polizei.
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Einen Tag nach dem Gewaltdelikt an der Speicherstrasse in St.Gallen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der mutmassliche Täter, ein 22-jähriger Schweizer, sowohl die Wohnung als auch sein Opfer völlig zufällig auswählte. «Aufgrund der Art und Weise, wie der mutmassliche Täter vorging, bestehen Anhaltspunkte, dass er psychische Probleme hatte», sagt die Staatsanwältin Regula Stöckli gegenüber FM1.

«Äusserst brutal auf Frau eingeschlagen»

Am Mittwochmittag verschaffte sich der 22-Jährige Zugang zur Wohnung des Opfers. «Er schlug mit einem stumpfkantigen Gegenstand äusserst brutal auf eine dort anwesende 46-jährige Frau ein», sagt Stöckli.

Eine Patrouille der St.Galler Stadtpolizei rückte aus und forderte den Täter mehrfach auf, inne zu halten, worauf er jedoch nicht reagierte und weiter «massivst» auf die Frau einschlug, wie die Staatsanwältin sagt. «Darauf gaben die beiden anwesenden Polizisten mehrere Schüsse auf den mutmasslichen Täter ab.»

Der 22-Jährige verstarb noch am Tatort. Die Frau wurde mit schwerwiegendsten Kopfverletzungen ins Kantonsspital St.Gallen gebracht, wo sie ihrem schweren Schädel-Hirn-Trauma erlag.

Zweite Frau in Wohnung

Zum Tatzeitpunkt befand sich gemäss Staatsanwaltschaft eine zweite Frau in der Wohnung. Sie habe eine Platzwunde am Kopf erlitten. Sie sei es gewesen, welche Alarm bei der Polizei geschlagen hatte.

Polizisten nicht in U-Haft

Ein ausserkantonales Polizeikorps stellt weitere Ermittlungen an. Die Staatsanwaltschaft ist laut Stöckli verantwortlich für ein allfälliges Verfahren gegen die Polizeibeamten. «Sie befinden sich aktuell nicht in Untersuchungshaft. Heute Donnerstag mussten sie aber natürlich nicht zum Dienst erscheinen.» 

(red.)

veröffentlicht: 3. September 2020 15:13
aktualisiert: 3. September 2020 16:43
Quelle: FM1Today

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