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Freiburg gibt sich als erster Kanton ein Mobilitätsgesetz

· Online seit 05.11.2021, 15:55 Uhr
Freiburg gibt sich als erster Kanton ein Mobilitätsgesetz. Es ersetzt das Strassengesetz von 1967 und das Transportgesetz von 1994 und ist am Freitag vom freiburgischen Grossen Rat verabschiedet worden.
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Das Kantonsparlament brauchte zwei Tage, um den 80-seitigen Erlass mit mehr als 200 Artikeln zu beraten. Am Schluss fiel die Zustimmung fast einstimmig aus. Dank dem neuen Gesetz wird ein Fonds für die Sicherheit des Mobilitätsnetzes geschaffen.

Er wird gespiesen durch eine Abschöpfung von fünf Prozent auf jenem Betrag, die der Kanton Freiburg durch Ordnungsbussen einnimmt. Es geht um jährlich etwa 400'000 Franken.

Neu muss eine Gemeinde nicht mehr Mitglied eines Regionalverbunds sein, um Leistungen des öffentlichen Verkehrs zu bestellen, sondern kann dies zusammen mit dem Kanton alleine tun. Firmen oder öffentliche Verwaltungen mit mehr als 50 Vollzeitstellen müssen einen Mobilitätsplan zur Fahrtenoptimierung erarbeiten.

Auch finanziert der Kanton Freiburg neu nicht nur Radwege entlang von Kantonsstrassen, sondern alle Radwege, die in einem kantonalen Plan enthalten sind. Staatsratspräsident Jean-François Steiert sagte im Rat, das neue Gesetz entspreche sowohl den strukturellen Veränderungen im Kanton als auch den Erwartungen der Bevölkerung.

Sehr mobile Bevölkerung

Statistiken zeigen, dass Freiburgerinnen und Freiburger im Durchschnitt fast um einen Viertel mobiler sind als Schweizerinnen und Schweizer. Dies aufgrund des ländlichen Charakters des Kantons und weil Freiburgerinnen und Freiburger grössere Distanzen zwischen ihrem Zuhause und ihrem Arbeits- oder Ausbildungsort zurücklegen.

Nach Angaben der Kantonsregierung legt jede Freiburgerin und jeder Freiburger im Schnitt pro Tag 45,6 Kilometer zurück - Tendenz steigend.

veröffentlicht: 5. November 2021 15:55
aktualisiert: 5. November 2021 15:55
Quelle: sda

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