Freiheitsstrafe für erschlichene 280'000 Franken – teils auf Bewährung
Wie die beiden Luzerner Vorinstanzen geht das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil davon aus, dass der Verurteilte arglistig handelte. Er hatte sich das Vertrauen des Opfers erschlichen, das an Parkinson im Anfangsstadium leidet.
Die beiden Männer setzten mehrere Darlehensverträge auf und immer wieder vertröstete der Betrüger sein Opfer mit Geschichten oder erschlich noch mehr Geld. Dies dauerte über ein Jahr. Die Sache nahm erst ein Ende, als die Mutter des Opfers bemerkte, dass in ihrem Tresor 280'000 Franken fehlten. Das Geld gehörte ihr.
Der Verurteilte argumentierte vor dem Bundesgericht, dass er nicht arglistig vorgegangen und das Opfer leichtsinnig gewesen sei. Dem folgte das Gericht nicht, weil die Lügengebäude vom knapp 60-Jährigen kaum überprüft werden konnten. Auch bediente sich der Betrüger gefälschter Dokumente, wie eines mutmasslichen Testaments seiner Mutter.
Es bleibt deshalb bei einer Freiheitsstrafe. Ein Jahr davon muss der Mann absitzen. Er wurde 2014 bereits einmal verurteilt und delinquierte trotzdem weiter. (Urteil 6B_1299/2020 vom 20.1.2021)