Bundesstrafgericht

Freiheitsstrafe für Ex-Logistik-Chef der Kapo Schwyz gefordert

· Online seit 11.01.2022, 17:31 Uhr
Die Bundesanwaltschaft hat im Berufungsprozess gegen den Ex-Logistik-Chef der Kantonspolizei Schwyz eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken gefordert. Der 59-jährige Angeklagte hat vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona lediglich zugegeben, Munition im Wert von 49'000 Franken auf Kosten seiner Arbeitgeberin bestellt zu haben.
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Alle über diesen Betrag hinaus gehenden Bestellungen, die gemäss Kantonspolizei (Kapo) Schwyz nicht in deren Verbrauchsschema passen sollen, hat der Angeklagte von sich gewiesen. Die Kapo lastet dem früheren Angestellten an, Munition im Wert von 180'000 Franken auf ihre Kosten eingekauft zu haben.

Weiterhin wird vom 59-Jährigen bestritten, Waffen über das Darknet angeboten und verkauft zu haben. Der Angeklagte wurde in diesem Punkt von einem jungen Deutschen schwer belastet. Dieser wurde in Konstanz (D) wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt. Entgegen den Aussagen des Deutschen sei dieser nicht zahlreiche Male zum Angeklagten gekommen, sagte der Angeklagte in der Befragung durch das Bundesstrafgericht.

Der junge Mann sei zwei oder drei Mal kurz zu Besuch gewesen. Bei diesen Gelegenheiten habe er ihm seine Waffensammlung gezeigt. Waffen habe er dem Deutschen nie verkauft. Und schon gar nicht hätten sie gemeinsam Waffen-Deals abgewickelt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 59-Jährigen vor, 60 Waffen im Darknet angeboten und zehn Stück inklusive Munition tatsächlich verkauft zu haben. Ausserdem soll der frühere Logistik-Chef der Kapo Schwyz in den Jahren 2009 bis 2017 Munition und Material im Wert von 180'000 Franken über seine Arbeitgeberin bestellt, jedoch für sich behalten haben.

Beweislast umgekehrt

Der Verteidiger des Schwyzers führte in seinem Plädoyer aus, für viele der mutmasslichen Bestellungen sei der Beweis nicht erbracht worden, dass sie tatsächlich durch seinen Mandanten getätigt worden seien. Vielmehr seien alle Positionen, die nicht klar einer Verwendung durch die Kapo zugeordnet werden konnten, dem Angeklagten untergeschoben worden.

Damit werde von diesem sozusagen verlangt zu beweisen, dass er bestimmte Bestellungen nicht getätigt habe. Im Strafverfahren liege die Beweispflicht jedoch bei der Anklage und nicht umgekehrt, sagte der Verteidiger. Er führte weiter aus, dass sein Mandant auch nicht der einzige gewesen sei, der Bestellungen habe machen können. Auch sei über den Verbrauch von Munition im Schiesskeller nicht wirklich Buch geführt worden.

Bereits im erstinstanzlichen Verfahren hatte sich gezeigt, dass es in der Kapo Schwyz in der Logistik keine wirksamen Kontrollmechanismen gab, um unrechtmässige Bestellungen zu verhindern. Bis zu einem Betrag von 5000 Franken konnte der frühere Logistik-Chef in eigener Regie walten.

Teilbedingte Strafe

Die Strafkammer verurteilte den Schwyzer im April vergangenen Jahres zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sollten acht Monate vollzogen werden. Ausserdem verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken.

Es befand ihn der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, der qualifizierten Veruntreuung, der Urkundenfälschung, der ungetreuen Amtsführung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses für schuldig – alles mehrfach begangen.

Die BA hatte ein Freiheitsstrafe von 48 Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken beantragt.

veröffentlicht: 11. Januar 2022 17:31
aktualisiert: 11. Januar 2022 17:31
Quelle: sda

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